10 verses have
Volk
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Yunus (Jonas)

10:13Wir haben bereits die Geschlechter vor euch vernichtet, als sie Unrecht taten, als ihre Gesandten mit den klaren Beweisen zu ihnen kamen, und sie nicht glauben mochten. So vergelten Wir dem übeltätigen Volk.

10:71Und verlies ihnen die Kunde von Nuh, als er zu seinem Volk sagte: "O mein Volk, wenn euch mein Stand (unter euch) und meine Ermahnung mit Allahs Zeichen schwer ankommt, so verlasse ich mich auf Allah. So einigt euch über eure Angelegenheit, ihr und eure Teilhaber, und (der Entschluß in) eure(r) Angelegenheit soll für euch nicht unklar sein; hierauf führt (ihn) an mir aus und gewährt mir keinen Aufschub.

10:74Hierauf schickten Wir nach ihm Gesandte zu ihrem (jeweiligen) Volk; sie kamen mit den klaren Beweisen zu ihnen. Aber sie waren nicht bereit, an das zu glauben, was sie zuvor für Lüge erklärt hatten. So versiegeln Wir die Herzen der Übertreter.

10:75Hierauf schickten Wir nach ihnen Musa und Harun mit Unseren Zeichen zu Fir'aun und seiner führenden Schar, aber sie verhielten sich hochmütig und waren ein Volk von Übeltätern.

10:83Aber es glaubten Musa nur junge Leute aus seinem Volk, trotz ihrer Furcht vor Fir'aun und ihrer führenden Schar, davor, daß er sie verfolgen würde. Fir'aun war ja überheblich im Land und gehörte wahrlich zu den Maßlosen.

10:84Und Musa sagte: "O mein Volk, wenn ihr wirklich an Allah glaubt, dann verlaßt euch auf Ihn, wenn ihr (Ihm) Ergebene seid."

10:85Sie sagten: "Auf Allah verlassen wir uns. Unser Herr, mache uns nicht zu einer Versuchung für das ungerechte Volk,

10:86und errette uns durch Deine Barmherzigkeit von dem ungläubigen Volk!"

10:87Und Wir gaben Musa und seinem Bruder ein: "Weiset eurem Volk in Ägypten Häuser zu und macht eure Häuser zu Gebetsstätten und verrichtet das Gebet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft."

10:98Wenn doch (irgend)eine Stadt geglaubt hätte, so daß ihr Glaube ihr genützt hätte! (Keine tat es), außer dem Volk des Yunus. Als diese glaubten, hoben Wir die schändliche Strafe im diesseitigen Leben von ihnen auf und gewährten ihnen Nießbrauch auf Zeit.