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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nahl (The Bee)

16:35Diejenigen, die (Allah etwas) beigesellen, sagen: "Wenn Allah gewollt hätte, hätten wir nichts anstatt Seiner gedient, weder wir noch unsere Vater, und wir (selbst) hätten anstatt Seiner nichts verboten." So handelten (auch) diejenigen, die vor ihnen waren. Obliegt denn den Gesandten etwas anderes als die deutliche Übermittlung (der Botschaft)?

16:37Selbst wenn du noch so (danach) trachtest, sie rechtzuleiten, so leitet Allah nicht recht, wen Er (nun einmal) in die Irre gehen läßt; und sie werden keine Helfer haben.

16:41Und diejenigen, die um Allahs willen ausgewandert sind, nachdem ihnen Unrecht zugefügt wurde, denen werden Wir ganz gewiß im Diesseits Gutes zuweisen. Aber der Lohn des Jenseits ist wahrlich (noch) größer, wenn sie (es) nur wüßten!

16:55um undankbar zu sein für das, was Wir ihnen gaben. So genießt nur; ihr werdet (es noch) erfahren.

16:61Wenn Allah die Menschen für ihre Ungerechtigkeit belangen wollte, würde Er auf ihr kein Tier übriglassen. Aber Er stellt sie auf eine festgesetzte Frist zurück. Und wenn dann ihre Frist kommt, können sie (sie) weder um eine Stunde hinausschieben noch vorverlegen.

16:77Und Allahs ist das Verborgene der Himmel und der Erde. Und die Angelegenheit der Stunde ist nur wie ein Augenblick, oder sie ist noch näher. Gewiß, Allah hat zu allem die Macht.

16:85Und wenn diejenigen, die Unrecht taten, die Strafe sehen, dann wird sie ihnen weder erleichtert noch wird ihnen Aufschub gewährt.

16:88Denjenigen, die ungläubig sind und von Allahs Weg abhalten, fügen Wir noch Strafe zu über ihre Strafe hinaus dafür, daß sie Unheil zu stiften pflegten.