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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nahl (The Bee)

16:35Diejenigen, die (Allah etwas) beigesellen, sagen: "Wenn Allah gewollt hätte, hätten wir nichts anstatt Seiner gedient, weder wir noch unsere Vater, und wir (selbst) hätten anstatt Seiner nichts verboten." So handelten (auch) diejenigen, die vor ihnen waren. Obliegt denn den Gesandten etwas anderes als die deutliche Übermittlung (der Botschaft)?

16:61Wenn Allah die Menschen für ihre Ungerechtigkeit belangen wollte, würde Er auf ihr kein Tier übriglassen. Aber Er stellt sie auf eine festgesetzte Frist zurück. Und wenn dann ihre Frist kommt, können sie (sie) weder um eine Stunde hinausschieben noch vorverlegen.

16:85Und wenn diejenigen, die Unrecht taten, die Strafe sehen, dann wird sie ihnen weder erleichtert noch wird ihnen Aufschub gewährt.