12 verses have
Bescheid
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Baqara (The Cow)

2:29Er ist es, Der für euch alles, was auf der Erde ist, erschuf und Sich hierauf dem Himmel zuwandte und ihn dann zu sieben Himmeln formte. Er weiß über alles Bescheid.

2:95Aber sie werden ihn sich niemals wünschen wegen dessen, was ihre Hände (an Taten) vorausgeschickt haben. Und Allah weiß über die Ungerechten Bescheid.

2:101Und als (nun) zu ihnen ein Gesandter von Allah gekommen ist, das bestätigend, was ihnen (an Offenbarungen) bereits vorlag, da hat eine Gruppe von denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, das Buch Allahs hinter ihren Rücken geworfen, als ob sie nicht Bescheid wüßten.

2:113Die Juden sagen: "Auf nichts fußen die Christen"; und die Christen sagen: "Auf nichts fußen die Juden", obwohl sie doch (beide) die Schrift lesen. Dergleichen Worte führten schon diejenigen, die nicht Bescheid wissen. Aber Allah wird zwischen ihnen am Tag der Auferstehung über das richten, worüber sie uneinig sind.

2:118Und diejenigen, die nicht Bescheid wissen, sagen: "O würde Allah doch zu uns sprechen oder käme zu uns ein Zeichen!" Dergleichen Worte führten schon diejenigen, die vor ihnen waren. Ihre Herzen sind einander ähnlich. Wir haben die Zeichen klargemacht für Leute, die überzeugt sind.

2:215Sie fragen dich, was sie ausgeben sollen. Sag: Was immer ihr an Gutem ausgebt, soll den Eltern, den nächsten Verwandten, den Waisen, den Armen und dem Sohn des Weges zukommen. Und was immer ihr an Gutem tut, so weiß Allah darüber Bescheid.

2:230Wenn er sich (ein drittes, unwiderrufliches Mal) von ihr scheidet, dann ist sie ihm nicht mehr (als Gattin) erlaubt, bevor sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sich von ihr scheidet, so ist es keine Sünde für die beiden, zu einander zurückzukehren, wenn sie (dabei) glauben, Allahs Grenzen einhalten zu können. Dies sind Allahs Grenzen, die Er Leuten klar macht, die Bescheid wissen.

2:231Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so daß ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig. Und gedenkt Allahs Gunst an euch und dessen, was Er von dem Buch und an Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah über alles Bescheid weiß.

2:246Siehst du nicht die führende Schar von den Kindern Isra'ils nach Musa, als sie zu einem ihrer Propheten sagten: "Setze einen König für uns ein, damit wir auf Allahs Weg kämpfen."? Er sagte: "Werdet ihr vielleicht, wenn euch zu kämpfen vorgeschrieben ist, doch nicht kämpfen?" Sie sagten: "Warum sollten wir nicht auf Allahs Weg kämpfen, wo wir doch aus unseren Wohnstätten und von unseren Söhnen vertrieben worden sind?" Doch als ihnen vorgeschrieben wurde zu kämpfen, kehrten sie sich - bis auf wenige von ihnen - ab. Und Allah weiß über die Ungerechten Bescheid.

2:273(Gebt am besten aus) für die Armen, die auf Allahs Weg daran gehindert werden, im Lande umherreisen zu können. Der Unwissende hält sie wegen ihrer Zurückhaltung für unbedürftig. Du erkennst sie an ihrem Merkmal: Sie betteln die Menschen nicht aufdringlich an. Und was immer ihr an Gutem ausgebt, so weiß Allah darüber Bescheid.

2:282O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälem. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid.

2:283Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann sollen Pfänder in Empfang genommen werden. Und wenn dann einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, so soll derjenige, dem (es) anvertraut wurde, das ihm anvertraute Pfand (wieder) aushändigen, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten. Und verheimlicht kein Zeugnis. Wer es aber verheimlicht, dessen Herz ist gewiß sündhaft. Und Allah weiß über das, was ihr tut, Bescheid.