15 verses have
Licht
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Baqara (The Cow)

2:7Allah hat ihre Herzen und ihr Gehör versiegelt, über ihrem Augenlicht befindet sich eine Hülle. Für sie wird es gewaltige Strafe geben.

2:17Ihr Gleichnis ist das jemandes, der ein Feuer anzündet. Nachdem es seine Umgebung erhellt hat, nimmt Allah ihr Licht weg und läßt sie in Finsternis zurück; sie sehen nicht.

2:20Der Blitz reißt ihnen beinahe das Augenlicht fort. Jedesmal, wenn er ihnen Helligkeit verbreitet, gehen sie darin. Und wenn es finster um sie wird, bleiben sie stehen. Wenn Allah wollte, nähme Er ihnen wahrlich Gehör und Augenlicht. Allah hat zu allem die Macht.

2:100Ist es nicht (so), daß jedesmal, wenn sie eine Verpflichtung eingingen, sie eine Gruppe von ihnen verworfen hat? - Nein! Vielmehr glauben die meisten von ihnen (doch) nicht.

2:125Und als Wir das Haus zu einem Ort der Einkehr für die Menschen und zu einer Stätte der Sicherheit machten und (sagten): "Nehmt Ibrahims Standort als Gebetsplatz!" Und Wir verpflichteten Ibrahim und Isma'il: "Reinigt Mein Haus für diejenigen, die den Umlauf vollziehen und die sich (dort) zur Andacht zurückziehen und die sich (vor Allah) verbeugen und niederwerfen."

2:140Oder wollt ihr etwa sagen, Ibrahim, Isma'il, lshaq, Ya'qub und die Stämme seien Juden oder Christen gewesen? - Sag: Wißt ihr es besser oder Allah? - Wer ist ungerechter, als wer ein Zeugnis von Allah bei sich verheimlicht? Und Allah ist nicht unachtsam dessen, was ihr tut.

2:146Diejenigen, denen Wir die Schrift gegeben haben, kennen es, wie sie ihre Söhne kennen. Aber ein Teil von ihnen verheimlicht wahrlich die Wahrheit, obwohl sie (sie) wissen.

2:177Nicht darin besteht die Güte, daß ihr eure Gesichter gegen Osten oder Westen wendet. Güte ist vielmehr, daß man an Allah, den Jüngsten Tag, die Engel, die Bücher und die Propheten glaubt und vom Besitz - obwohl man ihn liebt - der Verwandtschaft, den Waisen, den Armen, dem Sohn des Weges, den Bettlern und für (den Loskauf von) Sklaven hergibt, das Gebet verrichtet und die Abgabe entrichtet; und diejenigen, die ihre Verpflichtung einhalten, wenn sie eine eingegangen sind, und diejenigen, die standhaft bleiben in Not, Leid und in Kriegszeiten, das sind diejenigen, die wahrhaftig sind, und das sind die Gottesfürchtigen.

2:180Vorgeschrieben ist euch, wenn sich einem von euch der Tod naht, sofern er Gut hinterläßt, ein Vermächtnis zugunsten der Eltern und nächsten Verwandten in rechtlicher Weise zu treffen, als eine Pflicht für die Gottesfürchtigen.

2:182Wer aber von Seiten eines Erblassers Abweichung oder Sünde befürchtet und zwischen ihnen schlichtet, den trifft keine Sünde. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

2:236Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden.

2:237Aber wenn ihr euch von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt und euch ihnen gegenüber schon (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt, dann (händigt) die Hälfte dessen (aus), wozu ihr euch verpflichtet habt, es sei denn, daß sie (es) erlassen oder der, in dessen Hand der Ehebund ist. Und wenn ihr (es) erlaßt, kommt das der Gottesfurcht näher. Und versäumt es nicht, gut zueinander zu sein . Was ihr tut, sieht Allah wohl.

2:241Und den geschiedenen Frauen steht eine Abfindung in rechtlicher Weise zu - eine Pflicht für die Gottesfürchtigen.

2:257Allah ist der Schutzherr derjenigen, die glauben. Er bringt sie aus den Finsternissen heraus ins Licht. Diejenigen aber, die ungläubig sind, deren Schutzherren sind die falschen Götter. Sie bringen sie aus dem Licht hinaus in die Finsternisse. Das sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben.

2:283Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann sollen Pfänder in Empfang genommen werden. Und wenn dann einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, so soll derjenige, dem (es) anvertraut wurde, das ihm anvertraute Pfand (wieder) aushändigen, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten. Und verheimlicht kein Zeugnis. Wer es aber verheimlicht, dessen Herz ist gewiß sündhaft. Und Allah weiß über das, was ihr tut, Bescheid.