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Sünde
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Baqara (The Cow)

2:85Dennoch seid (gerade) ihr es, die ihr euch selbst (gegenseitig) tötet und eine Gruppe von euch aus seinen Wohnstätten vertreibt, indem ihr einander in Sünde und feindseligem Vorgehen gegen sie beisteht. Und wenn sie als Gefangene zu euch kommen, so kauft ihr sie los, wo euch doch ihre Vertreibung verboten worden ist. Glaubt ihr denn an einen Teil der Schrift und verleugnet einen anderen? Wer von euch aber solches tut, dessen Lohn ist nur Schande im diesseitigen Leben. Und am Tag der Auferstehung werden sie der schwersten Strafe zugeführt werden. Und Allah ist nicht unachtsam dessen, was ihr tut.

2:158Gewiß, as-Safa und al-Marwa gehören zu den (Orten der) Kulthandlungen Allahs. Wenn einer die Pilgerfahrt zum Hause oder die Besuchsfahrt vollzieht, so ist es keine Sünde für ihn, wenn er zwischen ihnen (beiden) den Umgang macht. Und wer (von sich aus) freiwillig Gutes tut, so ist Allah Dankbar und Allwissend.

2:173Verboten hat Er euch nur (den Genuß von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist. Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, für den ist es keine Sünde. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

2:181Wer es aber abändert - nachdem er es gehört hat-, so liegt dessen Sünde nur bei demjenigen, der es abändert. Allah ist Allhörend und Allwissend.

2:182Wer aber von Seiten eines Erblassers Abweichung oder Sünde befürchtet und zwischen ihnen schlichtet, den trifft keine Sünde. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

2:198Es ist keine Sünde für euch, daß ihr nach Huld von eurem Herrn trachtet. Doch wenn ihr von 'Arafat hergeströmt seid, dann gedenkt Allahs bei der geschützten Kultstätte. Und gedenkt Seiner, wie Er euch rechtgeleitet hat, obwohl ihr vordem wahrlich zu den Irregehenden gehörtet.

2:203Und gedenkt Allahs während einer bestimmten Anzahl von Tagen. Wer sich jedoch in zwei Tagen (mit dem Aufbruch) beeilt, den trifft keine Sünde, und wer länger bleibt, den trifft keine Sünde; (das gilt) für den, der gottesfürchtig ist. Fürchtet Allah und wißt, daß ihr zu Ihm versammelt werdet!

2:206Und wenn man zu ihm sagt: "Fürchte Allah", reißt ihn der Stolz zur Sünde hin. Die Hölle soll seine Genüge sein - wahrlich eine schlimme Lagerstatt!

2:219Sie fragen dich nach berauschendem Trunk und Glücksspiel. Sag: In ihnen (beiden) liegt große Sünde und Nutzen für die Menschen. Aber die Sünde in ihnen (beiden) ist größer als ihr Nutzen. Und sie fragen dich, was sie ausgeben sollen. Sag: Den Überschuss. So macht Allah euch die Zeichen klar, auf daß ihr nachdenken möget,

2:229Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.

2:230Wenn er sich (ein drittes, unwiderrufliches Mal) von ihr scheidet, dann ist sie ihm nicht mehr (als Gattin) erlaubt, bevor sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sich von ihr scheidet, so ist es keine Sünde für die beiden, zu einander zurückzukehren, wenn sie (dabei) glauben, Allahs Grenzen einhalten zu können. Dies sind Allahs Grenzen, die Er Leuten klar macht, die Bescheid wissen.

2:233Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will. Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen. Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag. Keine Mutter soll wegen ihres Kindes zu Schaden kommen, noch einer, dem das Kind geboren wurde, wegen seines Kindes. Und dem Erben obliegt das gleiche. Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide). Und wenn ihr eure Kinder (von einer Amme) stillen lassen wollt, so ist darin keine Sünde für euch, sofern ihr das, was ihr geben wollt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah das, was ihr tut, wohl sieht!

2:234Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen - so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten. Wenn sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so ist für euch keine Sünde in dem, was sie in rechtlicher Weise mit sich selbst unternehmen. Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.

2:235Und es ist für euch keine Sünde darin, daß ihr den Frauen Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht, oder daß ihr etwas (derartiges) in euch hegt. Allah weiß, daß ihr an sie denken werdet. Aber trefft nicht heimlich eine Abmachung mit ihnen, außer ihr sagt geziemende Worte. Und schließt nicht den Ehebund, bevor die vorgeschriebene Frist ihre festgesetzte Zeit erreicht hat. Wißt, daß Allah weiß, was in eurem Innersten ist. So seht euch vor Ihm vor! Und wißt, daß Allah Allvergebend und Nachsichtig ist.

2:236Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden.

2:240Diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen eine Abfindung für ein Jahr vermachen, ohne daß sie aus (dem Haus) gewiesen werden. Wenn sie aber ausziehen, so liegt für euch keine Sünde in dem, was sie mit sich selbst an Geziemendem unternehmen. Allah ist Allmächtig und Allweise.

2:276Dahinschwinden lassen wird Allah den Zins und vermehren die Almosen. Allah liebt niemanden, der ein beharrlicher Ungläubiger und Sünder ist.

2:282O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälem. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid.