9 verses have
Tor
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Baqara (The Cow)

2:13Und wenn man zu ihnen sagt: "Glaubt, wie die Menschen glauben!", so sagen sie: "Sollen wir glauben, wie die Toren glauben?" Dabei sind doch eben sie die Toren. Aber sie wissen nicht.

2:58Und als Wir sagten: "Tretet ein in diese Stadt und dann eßt, wo immer ihr wollt, reichlich von (dem, was in) ihr (ist). Und tretet, euch niederwerfend, durch das Tor ein und sagt: ,Vergebung, so vergeben Wir euch eure Verfehlungen. Und Wir werden den Gutes Tuenden noch mehr erweisen."

2:67Und als Musa zu seinem Volk sagte: "Allah befiehlt euch, daß ihr eine Kuh schlachten sollt!" Sie sagten: "Machst du dich über uns lustig?" Er sagte: "Ich nehme Zuflucht bei Allah (davor), daß ich zu den Toren gehöre!"

2:114Und wer ist ungerechter, als wer verhindert, daß an Allahs Gebetsstätten Sein Name genannt wird, und sich bemüht, sie zu zerstören? Jene sollen sie nur in Furcht betreten. Für sie gibt es im Diesseits Schande und im Jenseits gewaltige Strafe.

2:130Wer wird das Glaubensbekenntnis Ibrahims wohl verschmähen außer dem, der selbst betört ist? Wir haben ihn (Ibrahim) ja bereits im Diesseits auserwählt, und im Jenseits gehört er wahrlich zu den Rechtschaffenen.

2:142Die Toren unter den Menschen werden sagen: "Was hat sie von der Gebetsrichtung, die sie (bisher) einhielten, abgebracht?" Sag: Allah gehört der Osten und der Westen. Er leitet, wen Er will, auf einen geraden Weg.

2:196Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt für Allah. Wenn ihr jedoch (daran) gehindert werdet, dann (bringt) an Opfertieren (dar), was euch leichtfällt. Und schert euch nicht die Köpfe, bevor die Opfertiere ihren Schlachtort erreicht haben! Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres. - Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt mit der Pilgerfahrt durchführen möchte, an Opfertieren (darbringen), was ihm leichtfällt. Wer jedoch nicht(s) finden kann, der soll drei Tage während der Pilgerfahrt fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid; das sind im ganzen zehn. Dies (gilt nur) für den, dessen Angehörige nicht in der geschützten Gebetsstätte wohnhaft sind. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah streng im Bestrafen ist!

2:259Oder (kennst du nicht) einen ähnlichen, denjenigen, der an einer Stadt vorbeikam, die wüst in Trümmern lag? Er sagte: "Wie sollte Allah diese (Stadt) wieder lebendig machen, nachdem sie ausgestorben ist?" Da ließ Allah ihn (für) hundert Jahre tot sein. Hierauf erweckte Er ihn und sagte: "Wie lange hast du verweilt?" Er sagte: "Ich verweilte einen Tag oder den Teil eines Tages." Er sagte: "Nein! Vielmehr verweiltest du hundert Jahre. Nun schau deine Speise und dein Getränk an! Sie sind nicht verfault. Und schau deinen Esel an! - Und damit Wir dich zu einem Zeichen machen für die Menschen. Und schau die Knochen an, wie Wir sie zusammensetzen und sie hierauf mit Fleisch bekleiden!" Nachdem es ihm klar geworden war, sagte er: "Ich weiß (jetzt), daß Allah zu allem die Macht hat."

2:282O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälem. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid.