10 verses have
eines
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Baqara (The Cow)

2:22Der euch die Erde zu einem Ruhebett und den Himmel zu einem Gebäude gemacht hat und vom Himmel Wasser herabkommen läßt, durch das Er dann für euch Früchte als Versorgung hervorbringt. So stellt Allah nicht andere als Seinesgleichen zur Seite, wo ihr (es) doch (besser) wißt.

2:165Und doch gibt es unter den Menschen manche, die außer Allah andere als Seinesgleichen annehmen und ihnen dieselbe Liebe schenken wie Allah. Aber die Gläubigen sind stärker in ihrer Liebe zu Allah. Und wenn doch diejenigen, die Unrecht tun, wenn sie der Strafe angesichtig werden, erkennen würden, daß alle Stärke Allah gehört und daß Allah streng im Strafen ist.

2:182Wer aber von Seiten eines Erblassers Abweichung oder Sünde befürchtet und zwischen ihnen schlichtet, den trifft keine Sünde. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

2:184(Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und daß ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wißt!

2:196Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt für Allah. Wenn ihr jedoch (daran) gehindert werdet, dann (bringt) an Opfertieren (dar), was euch leichtfällt. Und schert euch nicht die Köpfe, bevor die Opfertiere ihren Schlachtort erreicht haben! Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres. - Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt mit der Pilgerfahrt durchführen möchte, an Opfertieren (darbringen), was ihm leichtfällt. Wer jedoch nicht(s) finden kann, der soll drei Tage während der Pilgerfahrt fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid; das sind im ganzen zehn. Dies (gilt nur) für den, dessen Angehörige nicht in der geschützten Gebetsstätte wohnhaft sind. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah streng im Bestrafen ist!

2:233Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will. Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen. Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag. Keine Mutter soll wegen ihres Kindes zu Schaden kommen, noch einer, dem das Kind geboren wurde, wegen seines Kindes. Und dem Erben obliegt das gleiche. Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide). Und wenn ihr eure Kinder (von einer Amme) stillen lassen wollt, so ist darin keine Sünde für euch, sofern ihr das, was ihr geben wollt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah das, was ihr tut, wohl sieht!

2:259Oder (kennst du nicht) einen ähnlichen, denjenigen, der an einer Stadt vorbeikam, die wüst in Trümmern lag? Er sagte: "Wie sollte Allah diese (Stadt) wieder lebendig machen, nachdem sie ausgestorben ist?" Da ließ Allah ihn (für) hundert Jahre tot sein. Hierauf erweckte Er ihn und sagte: "Wie lange hast du verweilt?" Er sagte: "Ich verweilte einen Tag oder den Teil eines Tages." Er sagte: "Nein! Vielmehr verweiltest du hundert Jahre. Nun schau deine Speise und dein Getränk an! Sie sind nicht verfault. Und schau deinen Esel an! - Und damit Wir dich zu einem Zeichen machen für die Menschen. Und schau die Knochen an, wie Wir sie zusammensetzen und sie hierauf mit Fleisch bekleiden!" Nachdem es ihm klar geworden war, sagte er: "Ich weiß (jetzt), daß Allah zu allem die Macht hat."

2:261Das Gleichnis derjenigen, die ihren Besitz auf Allahs Weg ausgeben, ist das eines Saatkorns, das sieben Ähren wachsen läßt, (und) in jeder Ähre hundert Körner. Allah vervielfacht, wem Er will. Und Allah ist Allumfassend und Allwissend.

2:264O die ihr glaubt, macht nicht eure Almosen durch Vorhaltungen und Beleidigungen zunichte, wie derjenige, der seinen Besitz aus Augendienerei vor den Menschen ausgibt und nicht an Allah und den Jüngsten Tag glaubt! So ist sein Gleichnis das eines glatten Steins mit Erdreich darüber: Ein heftiger Regenguß trifft ihn und läßt ihn nackt. Sie haben keine Macht über etwas von dem, was sie erworben haben. Allah leitet das ungläubige Volk nicht recht.

2:265Das Gleichnis jener aber, die ihren Besitz im Trachten nach Allahs Zufriedenheit und aus ihrer Gewißheit ausgeben, ist das eines Gartens auf einer Anhöhe, den ein heftiger Regenguß trifft, und da bringt er seinen Ernteertrag zweifach (hervor). Und wenn ihn kein heftiger Regenguß trifft, so doch Sprühregen. Und was ihr tut, sieht Allah wohl.