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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Baqara (The Cow)

2:37Da empfing Adam von seinem Herrn Worte, und darauf nahm Er seine Reue an. Er ist ja der Reue-Annehmende und Barmherzige.

2:48Und hütet euch vor einem Tag, an dem keine Seele etwas anstelle einer anderen übernehmen kann und von keiner Fürsprache noch Ersatz(leistung) angenommen wird und ihnen keine Hilfe zuteil wird!

2:54Und als Musa zu seinem Volk sagte: "O mein Volk, ihr habt euch selbst Unrecht zugefügt, indem ihr das Kalb (zum Gegenstand der Anbetung) genommen habt. Bereut nun vor eurem Erschaffer und tötet dann (die Schuldigen unter) euch selbst! Dies ist besser für euch vor eurem Erschaffer!" Und da nahm Er eure Reue an; Er ist ja der Reue-Annehmende und Barmherzige.

2:67Und als Musa zu seinem Volk sagte: "Allah befiehlt euch, daß ihr eine Kuh schlachten sollt!" Sie sagten: "Machst du dich über uns lustig?" Er sagte: "Ich nehme Zuflucht bei Allah (davor), daß ich zu den Toren gehöre!"

2:128Unser Herr, mache uns Dir ergeben und von unserer Nachkommenschaft eine Dir ergebene Gemeinschaft. Und zeige uns unsere Riten, und nimm unsere Reue an. Du bist ja der Reue-Annehmende und Barmherzige.

2:160außer denjenigen, die bereuen und verbessern und klar machen. Ihre Reue nehme Ich an, Ich bin ja der Reue-Annehmende und Barmherzige.

2:165Und doch gibt es unter den Menschen manche, die außer Allah andere als Seinesgleichen annehmen und ihnen dieselbe Liebe schenken wie Allah. Aber die Gläubigen sind stärker in ihrer Liebe zu Allah. Und wenn doch diejenigen, die Unrecht tun, wenn sie der Strafe angesichtig werden, erkennen würden, daß alle Stärke Allah gehört und daß Allah streng im Strafen ist.

2:228Geschiedene Frauen sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Mutterleib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen. Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug. Und Allah ist Allmächtig und Allweise.

2:229Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.

2:233Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will. Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen. Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag. Keine Mutter soll wegen ihres Kindes zu Schaden kommen, noch einer, dem das Kind geboren wurde, wegen seines Kindes. Und dem Erben obliegt das gleiche. Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide). Und wenn ihr eure Kinder (von einer Amme) stillen lassen wollt, so ist darin keine Sünde für euch, sofern ihr das, was ihr geben wollt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah das, was ihr tut, wohl sieht!

2:234Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen - so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten. Wenn sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so ist für euch keine Sünde in dem, was sie in rechtlicher Weise mit sich selbst unternehmen. Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.

2:240Diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen eine Abfindung für ein Jahr vermachen, ohne daß sie aus (dem Haus) gewiesen werden. Wenn sie aber ausziehen, so liegt für euch keine Sünde in dem, was sie mit sich selbst an Geziemendem unternehmen. Allah ist Allmächtig und Allweise.

2:267O die ihr glaubt, gebt aus von den guten Dingen aus eurem Erworbenen und von dem, was Wir für euch aus der Erde hervorgebracht haben. Und sucht nicht zum Ausgeben das Schlechte davon aus, während ihr (selbst) es nicht nehmen würdet, ohne dabei ein Auge zuzudrücken. Und wißt, daß Allah Unbedürftig und Lobenswürdig ist.

2:275Diejenigen, die Zins verschlingen, werden nicht anders aufstehen als jemand, den der Satan durch Wahnsinn hin und her schlägt. Dies (wird sein), weil sie sagten: "Verkaufen ist das gleiche wie Zinsnehmen." Doch hat Allah Verkaufen erlaubt und Zinsnehmen verboten. Zu wem nun eine Ermahnung von seinem Herrn kommt, und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist, und seine Angelegenheit steht bei Allah. Wer aber rückfällig wird, jene sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben.