42 verses have
soll
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Baqara (The Cow)

2:13Und wenn man zu ihnen sagt: "Glaubt, wie die Menschen glauben!", so sagen sie: "Sollen wir glauben, wie die Toren glauben?" Dabei sind doch eben sie die Toren. Aber sie wissen nicht.

2:27die Allahs Bund nach seiner Abmachung brechen und trennen, was Allah befohlen hat, daß es verbunden werden soll, und auf der Erde Unheil stiften - das sind die Verlierer.

2:36Doch Satan entfernte sie davon, und da vertrieb er sie aus dem, worin sie (an Glückseligkeit) gewesen waren. Wir sagten: "Geht fort! Einige von euch seien der anderen Feind. Und auf der Erde sollt ihr Aufenthalt und Nießbrauch auf Zeit haben."

2:38Wir sagten: Geht alle fort von ihm (, dem Paradiesgarten). Wenn nun von Mir Rechtleitung zu euch kommt, dann soll über diejenigen, die Meiner Rechtleitung folgen, keine Furcht kommen, noch sollen sie traurig sein.

2:40O Kinder lsra'ils, gedenkt Meiner Gunst, die Ich euch erwiesen habe! Und haltet euren Bund Mir gegenüber, so will Ich Meinen Bund euch gegenüber halten! Und vor Mir (allein) sollt ihr Ehrfurcht haben.

2:41Und glaubt an das, was Ich (als Offenbarung) hinabgesandt habe, das zu bestätigen, was euch bereits vorliegt. Und seid nicht die ersten, die es verleugnen. Und verkauft Meine Zeichen nicht für einen geringen Preis. Und Mich allein sollt ihr fürchten.

2:61Und als ihr sagtet: "O Musa, wir halten eine Speise allein nicht aus. Bitte doch für uns deinen Herrn, Er soll für uns etwas hervorbringen von dem, was die Erde wachsen läßt an Grünzeug, Gurken, Getreide, Linsen und Zwiebeln!" Er sagte: "Wollt ihr das, was besser ist, eintauschen gegen das, was geringer (an Wert) ist? Geht fort in (irgendeine) Stadt! Dann werdet ihr bekommen, was ihr verlangt habt." Und es wurde ihnen Erniedrigung und Elend auferlegt, und sie zogen sich den Zorn von Allah zu. Dies, weil sie stets Allahs Zeichen verleugneten und die Propheten ohne Recht töteten; dies, weil sie sich widersetzten und stets übertraten.

2:62Gewiß, diejenigen, die glauben, und diejenigen, die dem Judentum angehören, und die Christen und die Säbier - wer immer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und rechtschaffen handelt, - die haben ihren Lohn bei ihrem Herrn, und keine Furcht soll sie überkommen, noch werden sie traurig sein.

2:67Und als Musa zu seinem Volk sagte: "Allah befiehlt euch, daß ihr eine Kuh schlachten sollt!" Sie sagten: "Machst du dich über uns lustig?" Er sagte: "Ich nehme Zuflucht bei Allah (davor), daß ich zu den Toren gehöre!"

2:68Sie sagten: "Bitte für uns deinen Herrn, uns Klarheit zu geben, wie sie sein soll!" Er sagte: "Er (Allah) sagt, es soll eine Kuh sein, die weder zu alt noch zu jung zum Kalben ist, sondern dazwischen, in mittlerem Alter. So tut nun, was euch befohlen wird!"

2:69Sie sagten. "Bitte für uns deinen Herrn, uns Klarheit zu geben, welche Farbe sie haben soll!" Er sagte: "Er (Allah) sagt, es soll eine gelbe Kuh sein, von lebhafter Farbe, die die Betrachter erfreut."

2:70Sie sagten: "Bitte für uns deinen Herrn, uns Klarheit zu geben, wie sie sein soll! Die Kühe erscheinen uns (alle) ähnlich. Doch wenn Allah will, so werden wir wahrlich rechtgeleitet sein."

2:71Er sagte: "Er (Allah) sagt, es soll eine Kuh sein, nicht fügsam gemacht durch Pflügen der Erde noch durch Bewässern von Saatfeld, fehlerfrei und makellos!" Sie sagten: "Jetzt bist du mit der Wahrheit gekommen." So schlachteten sie sie, doch beinahe hätten sie es nicht getan.

2:83Und als Wir mit den Kindern Isra'ils ein Abkommen trafen: Dient keinem außer Allah! Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten, den Waisen und den Armen! Und sagt Gutes zu den Menschen, verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe. Danach kehrtet ihr euch - bis auf wenige von euch - ab; ihr seid ja Widerstrebende.

2:112Aber nein! Wer sich Allah völlig hingibt und dabei Gutes tut, dessen Lohn steht für ihn bei seinem Herrn. Und sie soll keine Furcht überkommen, noch sollen sie traurig sein.

2:114Und wer ist ungerechter, als wer verhindert, daß an Allahs Gebetsstätten Sein Name genannt wird, und sich bemüht, sie zu zerstören? Jene sollen sie nur in Furcht betreten. Für sie gibt es im Diesseits Schande und im Jenseits gewaltige Strafe.

2:162ewig darin zu bleiben. Die Strafe soll ihnen nicht erleichtert noch soll ihnen Aufschub gewährt werden.

2:169Er befiehlt euch nur Böses und Schändliches, und daß ihr gegen Allah aussagen sollt, was ihr nicht wißt.

2:178O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und das Weib für das Weib. Doch wenn einem von seinem Bruder etwas erlassen wird, so soll die Verfolgung (der Ansprüche) in rechtlicher Weise und die Zahlungsleistung an ihn auf ordentliche Weise geschehen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und Erbarmung. Wer aber nach diesem eine Übertretung begeht, für den gibt es schmerzhafte Strafe.

2:184(Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und daß ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wißt!

2:185Der Monat Ramadan (ist es), in dem der Qur'an als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, - damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten preist, dafür, daß Er euch rechtgeleitet hat, auf daß ihr dankbar sein möget.

2:186Und wenn dich Meine Diener nach Mir fragen, so bin Ich nahe; Ich erhöre den Ruf des Bittenden, wenn er Mich anruft. So sollen sie nun auf Mich hören und an Mich glauben, auf daß sie besonnen handeln mögen.

2:196Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt für Allah. Wenn ihr jedoch (daran) gehindert werdet, dann (bringt) an Opfertieren (dar), was euch leichtfällt. Und schert euch nicht die Köpfe, bevor die Opfertiere ihren Schlachtort erreicht haben! Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres. - Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt mit der Pilgerfahrt durchführen möchte, an Opfertieren (darbringen), was ihm leichtfällt. Wer jedoch nicht(s) finden kann, der soll drei Tage während der Pilgerfahrt fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid; das sind im ganzen zehn. Dies (gilt nur) für den, dessen Angehörige nicht in der geschützten Gebetsstätte wohnhaft sind. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah streng im Bestrafen ist!

2:206Und wenn man zu ihm sagt: "Fürchte Allah", reißt ihn der Stolz zur Sünde hin. Die Hölle soll seine Genüge sein - wahrlich eine schlimme Lagerstatt!

2:215Sie fragen dich, was sie ausgeben sollen. Sag: Was immer ihr an Gutem ausgebt, soll den Eltern, den nächsten Verwandten, den Waisen, den Armen und dem Sohn des Weges zukommen. Und was immer ihr an Gutem tut, so weiß Allah darüber Bescheid.

2:219Sie fragen dich nach berauschendem Trunk und Glücksspiel. Sag: In ihnen (beiden) liegt große Sünde und Nutzen für die Menschen. Aber die Sünde in ihnen (beiden) ist größer als ihr Nutzen. Und sie fragen dich, was sie ausgeben sollen. Sag: Den Überschuss. So macht Allah euch die Zeichen klar, auf daß ihr nachdenken möget,

2:221Und heiratet Götzendienerinnen nicht, bevor sie glauben. Und eine gläubige Sklavin ist fürwahr besser als eine Götzendienerin, auch wenn diese euch gefallen sollte. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben. Und ein gläubiger Sklave ist fürwahr besser als ein Götzendiener, auch wenn dieser euch gefallen sollte. Jene laden zum (Höllen)feuer ein. Allah aber lädt zum (Paradies)garten und zur Vergebung ein, mit Seiner Erlaubnis, und macht den Menschen Seine Zeichen klar, auf daß sie bedenken mögen.

2:228Geschiedene Frauen sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Mutterleib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen. Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug. Und Allah ist Allmächtig und Allweise.

2:229Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.

2:233Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will. Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen. Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag. Keine Mutter soll wegen ihres Kindes zu Schaden kommen, noch einer, dem das Kind geboren wurde, wegen seines Kindes. Und dem Erben obliegt das gleiche. Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide). Und wenn ihr eure Kinder (von einer Amme) stillen lassen wollt, so ist darin keine Sünde für euch, sofern ihr das, was ihr geben wollt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah das, was ihr tut, wohl sieht!

2:234Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen - so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten. Wenn sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so ist für euch keine Sünde in dem, was sie in rechtlicher Weise mit sich selbst unternehmen. Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.

2:240Diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen eine Abfindung für ein Jahr vermachen, ohne daß sie aus (dem Haus) gewiesen werden. Wenn sie aber ausziehen, so liegt für euch keine Sünde in dem, was sie mit sich selbst an Geziemendem unternehmen. Allah ist Allmächtig und Allweise.

2:246Siehst du nicht die führende Schar von den Kindern Isra'ils nach Musa, als sie zu einem ihrer Propheten sagten: "Setze einen König für uns ein, damit wir auf Allahs Weg kämpfen."? Er sagte: "Werdet ihr vielleicht, wenn euch zu kämpfen vorgeschrieben ist, doch nicht kämpfen?" Sie sagten: "Warum sollten wir nicht auf Allahs Weg kämpfen, wo wir doch aus unseren Wohnstätten und von unseren Söhnen vertrieben worden sind?" Doch als ihnen vorgeschrieben wurde zu kämpfen, kehrten sie sich - bis auf wenige von ihnen - ab. Und Allah weiß über die Ungerechten Bescheid.

2:247Und ihr Prophet sagte zu ihnen: "Allah hat euch (hiermit) Talut als König geschickt." Sie sagten: "Wie sollte er die Herrschaft über uns haben, wo wir doch ein größeres Anrecht auf die Herrschaft haben, und ihm nicht Wohlstand gegeben ist?" Er sagte: "Allah hat ihn vor euch auserwählt und ihm ein Übermaß an Wissen und körperlichen Vorzügen verliehen. Und Allah gibt Seine Herrschaft, wem Er will. Allah ist Allumfassend und Allwissend.."

2:248Und ihr Prophet sagte zu ihnen: "Das Zeichen seiner Herrschaft ist, daß die Bundeslade zu euch kommen wird; in ihr ist innere Ruhe von eurem Herrn und ein Rest von dem, was die Sippe Musas und die Sippe Haruns hinterließen, getragen von Engeln. Darin soll wahrlich ein Zeichen für euch sein, wenn ihr gläubig seid."

2:259Oder (kennst du nicht) einen ähnlichen, denjenigen, der an einer Stadt vorbeikam, die wüst in Trümmern lag? Er sagte: "Wie sollte Allah diese (Stadt) wieder lebendig machen, nachdem sie ausgestorben ist?" Da ließ Allah ihn (für) hundert Jahre tot sein. Hierauf erweckte Er ihn und sagte: "Wie lange hast du verweilt?" Er sagte: "Ich verweilte einen Tag oder den Teil eines Tages." Er sagte: "Nein! Vielmehr verweiltest du hundert Jahre. Nun schau deine Speise und dein Getränk an! Sie sind nicht verfault. Und schau deinen Esel an! - Und damit Wir dich zu einem Zeichen machen für die Menschen. Und schau die Knochen an, wie Wir sie zusammensetzen und sie hierauf mit Fleisch bekleiden!" Nachdem es ihm klar geworden war, sagte er: "Ich weiß (jetzt), daß Allah zu allem die Macht hat."

2:262Diejenigen, die ihren Besitz auf Allahs Weg ausgeben und hierauf dem, was sie ausgegeben haben, weder Vorhaltungen noch Beleidigungen nachfolgen lassen, die haben ihren Lohn bei ihrem Herrn, und keine Furcht soll über sie kommen, noch sollen sie traurig sein.

2:274Diejenigen, die ihren Besitz bei Nacht und Tag, heimlich oder öffentlich ausgeben, haben ihren Lohn bei ihrem Herrn, und keine Furcht soll sie überkommen, noch werden sie traurig sein.

2:275Diejenigen, die Zins verschlingen, werden nicht anders aufstehen als jemand, den der Satan durch Wahnsinn hin und her schlägt. Dies (wird sein), weil sie sagten: "Verkaufen ist das gleiche wie Zinsnehmen." Doch hat Allah Verkaufen erlaubt und Zinsnehmen verboten. Zu wem nun eine Ermahnung von seinem Herrn kommt, und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist, und seine Angelegenheit steht bei Allah. Wer aber rückfällig wird, jene sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben.

2:277Gewiß, diejenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, die haben ihren Lohn bei ihrem Herrn, und keine Furcht soll sie überkommen, noch werden sie traurig sein.

2:282O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälem. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid.

2:283Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann sollen Pfänder in Empfang genommen werden. Und wenn dann einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, so soll derjenige, dem (es) anvertraut wurde, das ihm anvertraute Pfand (wieder) aushändigen, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten. Und verheimlicht kein Zeugnis. Wer es aber verheimlicht, dessen Herz ist gewiß sündhaft. Und Allah weiß über das, was ihr tut, Bescheid.