5 verses have
untereinander
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Baqara (The Cow)

2:76Und wenn sie diejenigen treffen, die glauben, sagen sie: "Wir glauben." Wenn sie aber untereinander allein sind, sagen sie: "Wollt ihr ihnen erzählen, was Allah euch (Juden) enthüllt hat, damit sie es vor eurem Herrn als Beweis vorlegen? Begreift ihr denn nicht?"

2:145Selbst wenn du zu denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, mit jeglichen Zeichen kämest, würden sie doch nicht deiner Gebetsrichtung folgen; noch folgst du ihrer Gebetsrichtung. Und auch untereinander folgen sie nicht der Gebetsrichtung der anderen. Würdest du aber ihren Neigungen folgen, nach all dem, was dir an Wissen zugekommen ist, dann gehörtest du wahrlich zu den Ungerechten.

2:188Und zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf und bestecht nicht damit die Richter, um einen Teil des Besitzes der Menschen in sündhafter Weise zu verzehren, wo ihr (es) doch wißt.

2:213Die Menschen waren eine einzige Gemeinschaft. Dann schickte Allah die Propheten als Verkünder froher Botschaft und als Überbringer von Warnungen und sandte mit ihnen die Bücher mit der Wahrheit herab, um zwischen den Menschen über das zu richten, worüber sie uneinig waren. Doch nur diejenigen waren - aus Mißgunst untereinander - darüber uneinig, denen sie gegeben wurden, nachdem die klaren Beweise zu ihnen gekommen waren. Und so hat Allah mit Seiner Erlaubnis diejenigen, die glauben, zu der Wahrheit geleitet, über die sie uneinig waren. Und Allah leitet, wen Er will, auf einen geraden Weg.

2:282O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälem. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid.