21 verses have
wißt
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Baqara (The Cow)

2:22Der euch die Erde zu einem Ruhebett und den Himmel zu einem Gebäude gemacht hat und vom Himmel Wasser herabkommen läßt, durch das Er dann für euch Früchte als Versorgung hervorbringt. So stellt Allah nicht andere als Seinesgleichen zur Seite, wo ihr (es) doch (besser) wißt.

2:30Und als dein Herr zu den Engeln sagte: "Ich bin dabei, auf der Erde einen Statthalter einzusetzen", da sagten sie: "Willst Du auf ihr etwa jemanden einsetzen, der auf ihr Unheil stiftet und Blut vergießt, wo wir Dich doch lobpreisen und Deiner Heiligkeit lobsingen?" Er sagte: "Ich weiß, was ihr nicht wißt."

2:42Und verdeckt nicht das Wahre durch das Falsche, und verschweigt nicht die Wahrheit, wo ihr doch wißt!

2:80Und sie sagen: "Das (Höllen)feuer wird uns nur für gezählte Tage berühren." Sag: Habt ihr mit Allah einen Bund geschlossen? Dann wird Allah Seinen Bund nicht brechen. Oder wollt ihr von Allah etwas sagen, was ihr nicht wißt?

2:140Oder wollt ihr etwa sagen, Ibrahim, Isma'il, lshaq, Ya'qub und die Stämme seien Juden oder Christen gewesen? - Sag: Wißt ihr es besser oder Allah? - Wer ist ungerechter, als wer ein Zeugnis von Allah bei sich verheimlicht? Und Allah ist nicht unachtsam dessen, was ihr tut.

2:169Er befiehlt euch nur Böses und Schändliches, und daß ihr gegen Allah aussagen sollt, was ihr nicht wißt.

2:184(Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und daß ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wißt!

2:188Und zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf und bestecht nicht damit die Richter, um einen Teil des Besitzes der Menschen in sündhafter Weise zu verzehren, wo ihr (es) doch wißt.

2:194Der Schutzmonat ist für den Schutzmonat, und (für) die unantastbaren Dinge ist Wiedervergeltung. Wenn jemand gegen euch übertritt, dann geht (auch ihr) in gleichem Maß gegen ihn vor, wie er gegen euch übertreten hat. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.

2:196Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt für Allah. Wenn ihr jedoch (daran) gehindert werdet, dann (bringt) an Opfertieren (dar), was euch leichtfällt. Und schert euch nicht die Köpfe, bevor die Opfertiere ihren Schlachtort erreicht haben! Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres. - Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt mit der Pilgerfahrt durchführen möchte, an Opfertieren (darbringen), was ihm leichtfällt. Wer jedoch nicht(s) finden kann, der soll drei Tage während der Pilgerfahrt fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid; das sind im ganzen zehn. Dies (gilt nur) für den, dessen Angehörige nicht in der geschützten Gebetsstätte wohnhaft sind. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah streng im Bestrafen ist!

2:203Und gedenkt Allahs während einer bestimmten Anzahl von Tagen. Wer sich jedoch in zwei Tagen (mit dem Aufbruch) beeilt, den trifft keine Sünde, und wer länger bleibt, den trifft keine Sünde; (das gilt) für den, der gottesfürchtig ist. Fürchtet Allah und wißt, daß ihr zu Ihm versammelt werdet!

2:209Wenn ihr aber strauchelt, nachdem die klaren Beweise zu euch gekommen sind, so wißt, daß Allah Allmächtig und Allweise ist.

2:216Vorgeschrieben ist euch zu kämpfen, obwohl es euch zuwider ist. Aber vielleicht ist euch etwas zuwider, während es gut für euch ist, und vielleicht ist euch etwas lieb, während es schlecht für euch ist. Allah weiß, ihr aber wißt nicht.

2:223Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wißt, daß ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.

2:231Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so daß ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig. Und gedenkt Allahs Gunst an euch und dessen, was Er von dem Buch und an Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah über alles Bescheid weiß.

2:232Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in rechtlicher Weise miteinander geeinigt haben. Damit wird von euch ermahnt, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist lauterer für euch und reiner. Allah weiß, ihr aber wißt nicht.

2:233Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will. Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen. Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag. Keine Mutter soll wegen ihres Kindes zu Schaden kommen, noch einer, dem das Kind geboren wurde, wegen seines Kindes. Und dem Erben obliegt das gleiche. Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide). Und wenn ihr eure Kinder (von einer Amme) stillen lassen wollt, so ist darin keine Sünde für euch, sofern ihr das, was ihr geben wollt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah das, was ihr tut, wohl sieht!

2:235Und es ist für euch keine Sünde darin, daß ihr den Frauen Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht, oder daß ihr etwas (derartiges) in euch hegt. Allah weiß, daß ihr an sie denken werdet. Aber trefft nicht heimlich eine Abmachung mit ihnen, außer ihr sagt geziemende Worte. Und schließt nicht den Ehebund, bevor die vorgeschriebene Frist ihre festgesetzte Zeit erreicht hat. Wißt, daß Allah weiß, was in eurem Innersten ist. So seht euch vor Ihm vor! Und wißt, daß Allah Allvergebend und Nachsichtig ist.

2:244Und kämpft auf Allahs Weg und wißt, daß Allah Allhörend und Allwissend ist.

2:267O die ihr glaubt, gebt aus von den guten Dingen aus eurem Erworbenen und von dem, was Wir für euch aus der Erde hervorgebracht haben. Und sucht nicht zum Ausgeben das Schlechte davon aus, während ihr (selbst) es nicht nehmen würdet, ohne dabei ein Auge zuzudrücken. Und wißt, daß Allah Unbedürftig und Lobenswürdig ist.

2:280Und wenn er (der Schuldner) in Schwierigkeiten ist, dann sei (ihm) Aufschub (gewährt,) bis eine Erleichterung (eintritt). Und daß ihr (es) als Almosen erlaßt, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wißt.