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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Noor (The Light)

24:27O die ihr glaubt, betretet nicht andere Häuser, die nicht eure (eigenen) Häuser sind, bis ihr euch bemerkbar gemacht und ihre Bewohner begrüßt habt. Das ist besser für euch, auf daß ihr bedenken möget!

24:28Wenn ihr niemanden darin findet, dann tretet nicht ein, bis man (es) euch erlaubt. Und wenn man zu euch sagt: "Kehrt um", dann kehrt um. Das ist lauterer für euch. Und Allah weiß über das, was ihr tut, Bescheid.

24:33Diejenigen, die keine (Möglichkeit zum) Heirat(en) finden, sollen keusch bleiben, bis Allah sie durch Seine Huld reich macht. Und denjenigen von denen, die eure rechte Hand besitzt, die einen Freibrief begehren, sollt ihr einen Freibrief ausstellen, wenn ihr an ihnen etwas Gutes wißt. Und gebt ihnen (etwas) vom Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat. Und zwingt nicht eure Sklavinnen, wo sie ehrbar sein wollen, zur Hurerei im Trachten nach den Glücksgütern des diesseitigen Le bens. Wenn aber einer sie dazu zwingt, so ist Allah, nachdem sie gezwungen wor den sind, Allvergebend und Barmherzig.

24:62Die (wahren) Gläubigen sind ja diejenigen, die an Allah und Seinen Gesandten glauben und, wenn sie bei ihm in einer für alle wichtigen Angelegenheit ver sammelt sind, nicht eher weggehen, als bis sie ihn um Erlaubnis gebeten haben. Diejenigen, die dich um Erlaubnis bitten, das sind diejenigen, die an Allah und Seinen Gesandten glauben. Wenn sie dich nun wegen manch eines eigenen Anliegens um Erlaubnis bitten, so gib Erlaubnis, wem von ihnen du willst. Und bitte Allah um Vergebung für sie, denn gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.