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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Noor (The Light)

24:33Diejenigen, die keine (Möglichkeit zum) Heirat(en) finden, sollen keusch bleiben, bis Allah sie durch Seine Huld reich macht. Und denjenigen von denen, die eure rechte Hand besitzt, die einen Freibrief begehren, sollt ihr einen Freibrief ausstellen, wenn ihr an ihnen etwas Gutes wißt. Und gebt ihnen (etwas) vom Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat. Und zwingt nicht eure Sklavinnen, wo sie ehrbar sein wollen, zur Hurerei im Trachten nach den Glücksgütern des diesseitigen Le bens. Wenn aber einer sie dazu zwingt, so ist Allah, nachdem sie gezwungen wor den sind, Allvergebend und Barmherzig.

24:58O die ihr glaubt, diejenigen, die eure rechte Hand (an Sklaven) besitzt, und diejenigen von euch, die noch nicht die Geschlechtsreife erreicht haben, sollen euch zu drei Zeiten um Erlaubnis bitten: vor dem Gebet (in) der Morgendäm merung, wenn ihr zur Zeit der Mittagshitze eure Gewänder ablegt, und nach dem Abendgebet. Das sind drei (Zeiten, in denen die) Blößen von euch (sichtbar sein könnten). Es ist außerhalb dieser (Zeiten) weder für euch noch für sie eine Sünde. Sie gehen oft unter euch umher, und das tut ihr untereinander. So macht Allah euch die Zeichen klar. Und Allah ist Allwissend und Allweise.

24:60Und für diejenigen unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen, ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu stellen. Doch sich (dessen) zu enthalten, ist besser für sie. Und Allah ist Allhörend und Allwissend.

24:61Es gibt für den Blinden keinen Grund zur Bedrängnis, es gibt für den Hinkenden keinen Grund zur Bedrängnis, es gibt für den Kranken keinen Grund zur Bedrängnis, sowie auch für euch nicht, in euren (eigenen) Häusern zu essen oder in den Häusern eurer Väter, den Häusern eurer Mütter, den Häusern eurer Brüder, den Häusern eurer Schwestern, den Häusern eurer Onkel väterlicherseits, den Häusern eurer Tanten väterlicherseits, den Häusern eurer Onkel mütterlicherseits, den Häusern eurer Tanten mütterlicherseits, (in einem Haus,) dessen Schlüssel ihr besitzt, oder (im Haus) eures Freundes. Es ist für euch keine Sünde, gemeinsam oder getrennt zu essen. Wenn ihr nun Häuser betretet, so grüßt einander mit einem Gruß, der von Allah kommt, (mit) einem gesegneten, guten (Gruß). So macht Allah euch die Zeichen klar, auf daß ihr begreifen möget.

24:64Sicherlich, Allah gehört, was in den Himmeln und auf der Erde ist. Er weiß ja, in welchem Zustand ihr euch befindet und den Tag, da sie zu Ihm zurückgebracht werden. Dann wird Er ihnen kundtun, was sie getan haben. Und Allah weiß über alles Bescheid.