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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Ahzaab (The Clans)

33:4Allah hat keinem Mann zwei Herzen in seinem Inneren gemacht. Und Er hat eure Gattinnen, von denen ihr euch durch den Rückenschwur trennt, nicht (wirklich) zu euren Müttern gemacht. Und Er hat eure angenommenen Söhne nicht (wirklich) zu euren Söhnen gemacht. Das sind eure Worte aus eurem (eigenen) Mund. Aber Allah sagt die Wahrheit, und Er leitet den (rechten) Weg.

33:19und sind dabei habsüchtig euch gegenüber. Wenn aber die Angst sich einstellt, siehst du, wie sie dich mit kreisenden Augen anschauen wie einer, der vor dem Tod ohnmächtig wird. Wenn dann die Angst gewichen ist, verletzen sie euch mit scharfen Zungen aus Habsucht nach dem (erbeuteten) Gut. Jene haben nicht (wirklich) geglaubt; darum läßt Allah ihre Werke hinfällig werden; und dies ist Allah ein leichtes.

33:28O Prophet, sag zu deinen Gattinnen: Wenn ihr das diesseitige Leben und seinen Schmuck haben wollt, dann kommt her, ich werde euch eine Abfindung gewähren und euch auf schöne Weise freigeben.

33:37Und als du zu demjenigen sagtest, dem Allah Gunst erwiesen hatte und dem auch du Gunst erwiesen hattest: "Behalte deine Gattin für dich und fürchte Allah", und in deinem Inneren verborgen hieltest, was Allah doch offenlegen wird, und die Menschen fürchtetest, während Allah ein größeres Anrecht darauf hat, daß du Ihn fürchtest. Als dann Zaid keinen Wunsch mehr an ihr hatte, gaben Wir sie dir zur Gattin, damit für die Gläubigen kein Grund zur Bedrängnis bestehe hinsichtlich der Gattinnen ihrer angenommenen Söhne, wenn diese keinen Wunsch mehr an ihnen haben. Und Allahs Anordnung wird (stets) ausgeführt.

33:49O die ihr glaubt, wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch hierauf von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt habt, dann dürft ihr für sie keine von euch berechnete Wartezeit aussetzen; gewährt ihnen eine Abfindung und gebt sie auf schöne Weise frei.

33:50O Prophet, Wir haben dir (zu heiraten) erlaubt: deine Gattinnen, denen du ihren Lohn gegeben hast, das, was deine rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt von dem, was Allah dir als Beute zugeteilt hat, die Töchter deiner Onkel väterlicherseits und die Töchter deiner Tanten väterlicherseits, die Töchter deiner Onkel müt terlicherseits und die Töchter deiner Tanten mütterlicherseits, die mit dir ausgewandert sind; auch eine (jede) gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten (ohne Gegenforderung) schenkt und falls der Prophet sie heiraten will: Dies ist dir vorbehalten unter Ausschluß der (übrigen) Gläubigen - Wir wissen wohl, was Wir ihnen hinsichtlich ihrer Gattinnen und dessen, was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, verpflichtend gemacht haben -, damit für dich kein Grund zur Bedrängnis bestehe. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

33:51Du darfst zurückstellen, wen von ihnen du willst, und du darfst bei dir aufnehmen, wen du willst. Und wenn du doch eine von denjenigen begehrst, die du abgewiesen hast, dann ist das für dich keine Sünde. Das ist eher geeignet, daß sie frohen Mutes, nicht traurig und daß sie alle mit dem zufrieden sind, was du ihnen gibst. Allah weiß, was in euren Herzen ist. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.

33:58Und diejenigen, die den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen Leid zufügen für etwas, was sie nicht begangen haben, laden damit Verleumdung und offenkundige Sünde auf sich.

33:62(So war) Allahs Gesetzmäßigkeit mit denjenigen, die zuvor dahingegangen sind. Und du wirst in Allahs Gesetzmäßigkeit keine Änderung finden.