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Besitz
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:2Und gebt den Waisen ihren Besitz und tauscht nicht Schlechtes mit Gutem aus und zehrt nicht ihren Besitz zu eurem Besitz hinzu. Das ist gewiß ein schweres Vergehen.

4:3Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, daß ihr nicht ungerecht seid.

4:5Und gebt nicht den Toren euren Besitz, den Allah euch zum Unterhalt bestimmt hat, sondern versorgt sie davon und kleidet sie und sagt zu ihnen geziemende Worte.

4:6Und prüft die Waisen, bis daß sie das Heiratsalter erreicht haben. Und wenn ihr dann an ihnen Besonnenheit feststellt, so händigt ihnen ihren Besitz aus. Und verzehrt ihn nicht maßlos und ihrem Erwachsenwerden zuvorkommend. Wer reich ist, der soll sich enthalten; und wer arm ist, der soll in rechtlicher Weise (davon) zehren. Und wenn ihr ihnen dann ihren Besitz aushändigt, so nehmt Zeugen vor ihnen. Doch Allah genügt als Abrechner.

4:10Diejenigen, die den Besitz der Waisen ungerechterweise verschlingen, verzehren in ihren Bäuchen nur Feuer; und sie werden der Feuerglut ausgesetzt sein.

4:24Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:25Und wer von euch nicht so bemittelt ist, daß er ehrbare, gläubige Frauen zu heiraten vermag, der (soll) von den gläubigen Mädchen (heiraten), die eure rechte Hand besitzt. Und Allah weiß sehr wohl über euren Glauben Bescheid; die einen von euch sind von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, wenn sie ehrbar sind, nicht solche, die Hurerei treiben und sich Liebhaber halten! Und wenn sie (durch Heirat) ehrbare Frauen geworden sind und dann eine Abscheulichkeit begehen, soll ihnen (nur) die Hälfte der Strafe zukommen, die ehrbaren Frauen zukommt. Dies gilt für denjenigen von euch, der (in) Bedrängnis (zu kommen) fürchtet. Doch daß ihr Geduld übt, ist besser für euch. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

4:29O die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf, es sei denn, daß es sich um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen handelt. Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiß Barmherzig gegen euch.

4:34Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

4:36Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Sohn des Weges und denen, die eure rechte Hand besitzt. Allah liebt nicht, wer eingebildet und prahlerisch ist,

4:38und diejenigen, die ihren Besitz ausgeben, um von den Menschen gesehen zu werden, und nicht an Allah und (auch) nicht an den Jüngsten Tag glauben; wer den Satan zum Gesellen hat, der hat da einen bösen Gesellen.

4:95Nicht gleich sind diejenigen unter den Gläubigen, die sitzen bleiben - außer denjenigen, die eine Schädigung haben -, den sich auf Allahs Weg mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person Abmühenden. Allah hat den sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person Abmühenden einen Vorzug gegeben vor denen, die sitzen bleiben. Aber allen hat Allah das Beste versprochen. Doch hat Allah die sich Abmühenden vor denen, die sitzen bleiben, mit großartigem Lohn bevorzugt,

4:161und (weil sie) Zins nahmen, wo es ihnen doch verboten worden war, und den Besitz der Menschen in unrechter Weise aufzehrten. Und Wir haben den Ungläubigen unter ihnen schmerzhafte Strafe bereitet.