42 verses have
Ehe
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:2Und gebt den Waisen ihren Besitz und tauscht nicht Schlechtes mit Gutem aus und zehrt nicht ihren Besitz zu eurem Besitz hinzu. Das ist gewiß ein schweres Vergehen.

4:3Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, daß ihr nicht ungerecht seid.

4:11Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:13Dies sind Allahs Grenzen. Wer nun Allah und Seinem Gesandten gehorcht, den wird Er in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig darin zu bleiben; und das ist ein großartiger Erfolg.

4:14Wer sich aber Allah und Seinem Gesandten widersetzt und Seine Grenzen überschreitet, den läßt Er in ein Feuer eingehen, ewig darin zu bleiben; und für ihn gibt es schmachvolle Strafe.

4:15Und diejenigen von euren Frauen, die das Abscheuliche begehen, - bringt vier Zeugen von euch gegen sie. Wenn sie (es) bezeugen, dann haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Allah ihnen einen (Aus)weg schafft.

4:16Und die beiden von euch, die es begehen, - züchtigt sie. Wenn sie dann bereuen und sich bessern, so laßt von ihnen ab. Gewiß, Allah ist Reue-Annehmend und Barmherzig.

4:18Nicht aber ist die Annahme der Reue für diejenigen, die böse Taten begehen, bis daß, wenn sich bei einem von ihnen der Tod einstellt, er sagt: "Jetzt bereue ich", und auch nicht für diejenigen, die als Ungläubige sterben. Für jene haben Wir schmerzhafte Strafe bereitet.

4:19O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.

4:22Und heiratet nicht Frauen, die (vorher) eure Väter geheiratet haben, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiß, das ist eine Abscheulichkeit und etwas Hassenswertes und ein böser Weg.

4:23Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestem, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, - wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) - und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

4:24Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:25Und wer von euch nicht so bemittelt ist, daß er ehrbare, gläubige Frauen zu heiraten vermag, der (soll) von den gläubigen Mädchen (heiraten), die eure rechte Hand besitzt. Und Allah weiß sehr wohl über euren Glauben Bescheid; die einen von euch sind von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, wenn sie ehrbar sind, nicht solche, die Hurerei treiben und sich Liebhaber halten! Und wenn sie (durch Heirat) ehrbare Frauen geworden sind und dann eine Abscheulichkeit begehen, soll ihnen (nur) die Hälfte der Strafe zukommen, die ehrbaren Frauen zukommt. Dies gilt für denjenigen von euch, der (in) Bedrängnis (zu kommen) fürchtet. Doch daß ihr Geduld übt, ist besser für euch. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

4:30Und wer dies in feindseligem Vorgehen und ungerechterweise tut, den werden Wir einem Feuer aussetzen. Und dies ist Allah ein leichtes.

4:34Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

4:38und diejenigen, die ihren Besitz ausgeben, um von den Menschen gesehen zu werden, und nicht an Allah und (auch) nicht an den Jüngsten Tag glauben; wer den Satan zum Gesellen hat, der hat da einen bösen Gesellen.

4:44Siehst du nicht jene, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde? Sie erkaufen das Irregehen und wollen, daß (auch) ihr vom Weg abirrt.

4:46Unter denjenigen, die dem Judentum angehören, verdrehen manche den Sinn der Worte und sagen: "Wir hören, doch wir widersetzen uns" und: "Höre!", als ob du nicht hörtest "raina", wobei sie mit ihren Zungen verdrehen und die Religion schmähen. Wenn sie gesagt hätten: "Wir hören und gehorchen" und: "Höre!" und: "unzurna", wäre es wahrlich besser und richtiger für sie. Aber Allah hat sie für ihren Unglauben verflucht. Darum glauben sie nur wenig.

4:51Siehst du nicht jene, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde? Sie glauben an Zauberei und falsche Götter und sagen von denen, die ungläubig sind: "Diese da sind eher auf dem rechten Weg geleitet als die Gläubigen."

4:57Diejenigen aber, die glauben und rechtschaffene Werke tun, werden Wir in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig und auf immer darin zu bleiben. Darin haben sie vollkommen gereinigte Gattinnen; und Wir lassen sie in vollkommenen Schatten eingehen.

4:58Allah befiehlt euch, anvertraute Güter ihren Eigentümern (wieder) auszuhändigen und, wenn ihr zwischen den Menschen richtet, in Gerechtigkeit zu richten. Wie trefflich ist das, womit Allah euch ermahnt! Gewiß, Allah ist Allhörend und Allsehend.

4:59O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang.

4:65Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen.

4:78Wo immer ihr auch seid, wird euch der Tod erfassen, und wäret ihr in hochgebauten Türmen. Und wenn sie etwas Gutes trifft, sagen sie: "Das ist von Allah." Und wenn sie etwas Böses trifft, sagen sie: "Das ist von dir." Sag: Alles ist von Allah. Was ist mit diesem Volk, daß sie beinahe keine Aussage verstehen?

4:81Und sie sagen: "Gehorsam." Wenn sie aber von dir weggehen, heckt ein Teil von ihnen etwas anderes aus, als was du sagst. Aber Allah schreibt auf, was sie aushecken. So wende dich von ihnen ab und verlasse dich auf Allah. Allah genügt als Sachwalter.

4:88Was ist mit euch, daß ihr hinsichtlich der Heuchler (in) zwei Scharen (gespalten) seid, wo doch Allah sie wegen dessen, was sie verdient haben, umgekehrt hat? Wollt ihr denn rechtleiten, wen Allah in die Irre gehen läßt? Wen aber Allah in die Irre gehen läßt, für den wirst du keinen Weg finden.

4:90außer denjenigen, die sich einem Volk anschließen, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, oder die zu euch gekommen sind, weil ihre Brüste beklommen sind, gegen euch zu kämpfen oder gegen ihr (eigenes) Volk zu kämpfen. Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er ihnen wahrlich Gewalt über euch gegeben, und dann hätten sie gegen euch wahrlich gekämpft. Wenn sie sich jedoch von euch fernhalten und dann nicht gegen euch kämpfen, sondern Frieden anbieten, so hat euch Allah keine Veranlassung gegeben, gegen sie (vorzugehen).

4:91Ihr werdet andere finden, die vor euch Sicherheit und vor ihrem (eigenen) Volk Sicherheit wollen. Jedesmal, wenn sie wieder der Versuchung ausgesetzt sind, werden sie in ihr zu Fall gebracht. Wenn sie sich nicht von euch fernhalten und euch nicht Frieden anbieten und nicht ihre Hände zurückhalten, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr auf sie trefft. Über jene haben Wir euch deutliche Gewalt verliehen.

4:92Es steht keinem Gläubigen zu, einen (anderen) Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen'. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet, (der hat) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien und ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen, es sei denn, sie erlassen (es ihm) als Almosen. Wenn er (der Getötete) zu einem euch feindlichen Volk gehörte und gläubig war, dann (gilt es,) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Und wenn er zu einem Volk gehörte, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, dann (gilt es,) ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen und einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten - als eine Reueannahme von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise.

4:103Wenn ihr das Gebet vollzogen habt, dann gedenkt Allahs stehend, sitzend und auf der Seite (liegend). Wenn ihr in Ruhe seid, dann verrichtet das Gebet (wie üblich). Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.

4:122Diejenigen aber, die glauben und rechtschaffene Werke tun, die werden Wir in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig und auf immer darin zu bleiben - Allahs Versprechen in Wahrheit. Und wer ist wahrhaftiger als Allah in Seinen Worten?

4:124Wer aber, sei es Mann oder Frau, etwas an rechtschaffenen Werken tut, und dabei gläubig ist, jene werden in den (Paradies)garten eingehen, und es wird ihnen nicht ein Dattelkerngrübchen Unrecht zugefügt.

4:128Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Widersetzlichkeit oder Meidung befürchtet, so ist es keine Sünde für sie (beide), sich in Frieden zu einigen; denn friedliche Einigung ist besser. Und die Seelen sind der Habsucht zugänglich. Doch wenn ihr wohltätig seid und gottesfürchtig, so ist Allah dessen, was ihr tut, gewiß Kundig.

4:133Wenn Er will, läßt Er euch vergehen, ihr Menschen, und bringt andere. Allah hat dazu die Macht.

4:134Wer immer die Belohnung des Diesseits will, so ist bei Allah die Belohnung des Diesseits und des Jenseits. Allah ist Allhörend und Allsehend.

4:140Er hat euch (doch) bereits im Buch offenbart: Wenn ihr hört, daß man Allahs Zeichen verleugnet und sich über sie lustig macht, dann sitzt nicht mit ihnen (zusammen), bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Sonst seid ihr ihnen gleich. Gewiß, Allah wird die Heuchler und die Ungläubigen alle in der Hölle versammeln,

4:141die euch gegenüber abwarten. Wenn euch ein entscheidender Sieg von Allah beschieden ist, sagen sie: "Sind wir nicht mit euch gewesen?" Und wenn den Ungläubigen ein Sieg beschieden ist, sagen sie: "Haben wir uns nicht eurer (Angelegenheiten) bemächtigt gehabt und die Gläubigen von euch abgehalten?" Aber Allah wird zwischen euch am Tag der Auferstehung richten. Und Allah wird den Ungläubigen keine Möglichkeit geben(,) gegen die Gläubigen (vorzugehen).

4:142Gewiß, die Heuchler möchten Allah betrügen, doch ist Er es, der sie betrügt. Und wenn sie sich zum Gebet hinstellen, stellen sie sich schwerfällig hin, wobei sie von den Menschen gesehen werden wollen, und gedenken Allahs nur wenig;

4:143dazwischen hin und her schwankend - weder zu diesen noch zu jenen (gehörend). Und wen Allah in die Irre gehen läßt, für den wirst du keinen Weg finden.

4:153Die Leute der Schrift verlangen von dir, daß du ihnen vom Himmel ein Buch offenbaren läßt. Sie haben von Musa bereits etwas noch Größeres als dies verlangt, denn sie sagten: "Zeige uns Allah unverhüllt!" Da ergriff sie der Donnerschlag wegen ihrer Ungerechtigkeit. Hierauf nahmen sie das Kalb an, nachdem die klaren Beweise zu ihnen gekommen waren. Aber Wir verziehen es und gaben Musa offen kundige Gewalt.

4:175Was nun diejenigen angeht, die an Allah glauben und an Ihm festhalten, so wird Er sie in Barmherzigkeit von Ihm und Huld eingehen lassen und sie zu Sich auf einem geraden Weg leiten.

4:176Sie fragen dich um Belehrung. Sag: "Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft. Wenn ein Mann umkommt, der keine Kinder hat, aber eine Schwester, dann steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterläßt. Und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen (beiden) zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt einem männlichen Geschlechts ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Allah gibt euch Klarheit, damit ihr (nicht) in die Irre geht. Allah weiß über alles Bescheid.