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Verwandte
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:7Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel - ein festgesetzter Anteil.

4:8Und wenn bei der Verteilung Verwandte, Waisen und Arme zugegen sind, dann versorgt sie davon und sagt zu ihnen geziemende Worte.

4:33Einem jeden haben Wir Erbberechtigte bestimmt für das, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen. Denjenigen, mit denen eure rechte Hand eine Abmachung getroffen hat, gebt ihnen ihren Anteil. Allah ist über alles Zeuge.

4:36Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Sohn des Weges und denen, die eure rechte Hand besitzt. Allah liebt nicht, wer eingebildet und prahlerisch ist,

4:135O die ihr glaubt, seid Wahrer der Gerechtigkeit, Zeugen für Allah, auch wenn es gegen euch selbst oder die Eltern und nächsten Verwandten sein sollte! Ob er (der Betreffende) reich oder arm ist, so steht Allah beiden näher. Darum folgt nicht der Neigung, daß ihr nicht gerecht handelt! Wenn ihr (die Wahrheit) verdreht oder euch (davon) abwendet, gewiß, so ist Allah dessen, was ihr tut, Kundig.