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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:3Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, daß ihr nicht ungerecht seid.

4:4Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich.

4:6Und prüft die Waisen, bis daß sie das Heiratsalter erreicht haben. Und wenn ihr dann an ihnen Besonnenheit feststellt, so händigt ihnen ihren Besitz aus. Und verzehrt ihn nicht maßlos und ihrem Erwachsenwerden zuvorkommend. Wer reich ist, der soll sich enthalten; und wer arm ist, der soll in rechtlicher Weise (davon) zehren. Und wenn ihr ihnen dann ihren Besitz aushändigt, so nehmt Zeugen vor ihnen. Doch Allah genügt als Abrechner.

4:8Und wenn bei der Verteilung Verwandte, Waisen und Arme zugegen sind, dann versorgt sie davon und sagt zu ihnen geziemende Worte.

4:11Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:12Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.

4:15Und diejenigen von euren Frauen, die das Abscheuliche begehen, - bringt vier Zeugen von euch gegen sie. Wenn sie (es) bezeugen, dann haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Allah ihnen einen (Aus)weg schafft.

4:16Und die beiden von euch, die es begehen, - züchtigt sie. Wenn sie dann bereuen und sich bessern, so laßt von ihnen ab. Gewiß, Allah ist Reue-Annehmend und Barmherzig.

4:20Und wenn ihr eine Gattin anstelle einer anderen eintauschen wollt und ihr der einen von ihnen einen Qintar gegeben habt, dann nehmt nichts davon (zurück). Wollt ihres (etwa) durch Verleumdung und deutliche Sünde (zurück)nehmen?

4:24Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:25Und wer von euch nicht so bemittelt ist, daß er ehrbare, gläubige Frauen zu heiraten vermag, der (soll) von den gläubigen Mädchen (heiraten), die eure rechte Hand besitzt. Und Allah weiß sehr wohl über euren Glauben Bescheid; die einen von euch sind von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, wenn sie ehrbar sind, nicht solche, die Hurerei treiben und sich Liebhaber halten! Und wenn sie (durch Heirat) ehrbare Frauen geworden sind und dann eine Abscheulichkeit begehen, soll ihnen (nur) die Hälfte der Strafe zukommen, die ehrbaren Frauen zukommt. Dies gilt für denjenigen von euch, der (in) Bedrängnis (zu kommen) fürchtet. Doch daß ihr Geduld übt, ist besser für euch. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

4:34Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

4:35Und wenn ihr Widerstreit zwischen den beiden befürchtet, dann setzt einen Schiedsrichter aus seiner Familie und einen Schiedsrichter aus ihrer Familie ein. Wenn sie (beide) eine Aussöhnung wollen, wird Allah sie (beide) in Einklang bringen. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allkundig.

4:43O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wißt, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei -, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.

4:53Oder haben sie (etwa) einen Anteil an der Herrschaft? Dann würden sie den Menschen nicht ein Dattelkerngrübchen (ab)geben.

4:59O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang.

4:64Und Wir haben keinen Gesandten gesandt, ohne daß ihm - mit Allahs Erlaubnis gehorcht werde. Und wenn sie, wo sie sich selbst Unrecht zugefügt haben, zu dir kämen und dann Allah um Vergebung bäten, und der Gesandte für sie um Vergebung bäte, würden sie wahrlich Allah Reue-Annehmend und Barmherzig finden.

4:67Dann würden Wir ihnen wahrlich von Uns aus großartigen Lohn geben

4:71O die ihr glaubt, seid auf eurer Hut. Und rückt dann in Trupps aus oder rückt alle aus.

4:72Unter euch gibt es sehr wohl manch einen, der ganz langsam tut. Wenn euch dann ein Unglück trifft, sagt er: "Allah hat mir fürwahr eine Gunst erwiesen, da ich nicht mit ihnen zugegen war."

4:73Wenn euch aber Huld von Allah zuteil wird, sagt er ganz gewiß, als ob zwischen euch und ihm keine Freundschaft bestanden hätte: "O wäre ich doch mit ihnen zugegen gewesen! Dann hätte ich einen großartigen Erfolg erzielt."

4:74So sollen denn diejenigen auf Allahs Weg kämpfen, die das diesseitige Leben für das Jenseits verkaufen. Und wer auf Allahs Weg kämpft und dann getötet wird oder siegt, dem werden Wir großartigen Lohn geben.

4:77Siehst du nicht jene, zu denen gesagt wurde: "Haltet eure Hände zurück und verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe." Als ihnen dann aber vorgeschrieben wurde zu kämpfen, fürchtete auf einmal eine Gruppe von ihnen die Menschen wie (sie) Furcht vor Allah (haben) oder mit noch größerer Furcht, und sagten: "Unser Herr, warum hast Du uns vorgeschrieben zu kämpfen? O würdest Du uns doch auf eine kurze Frist zurückstellen!" Sag: Der Genuß des Diesseits ist gering. Und das Jenseits ist besser für jemanden, der gottesfürchtig ist. Und euch wird nicht um ein Fädchen Unrecht zugefügt.

4:86Und wenn euch ein Gruß entboten wird, dann grüßt mit einem schöneren (zurück) oder erwidert ihn. Gewiß, Allah ist über alles ein Abrechner.

4:89Sie möchten gern, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so daß ihr (alle) gleich seiet. Nehmt euch daher von ihnen keine Vertrauten, bevor sie nicht auf Allahs Weg auswandern! Kehren sie sich jedoch ab, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch von ihnen weder Schutzherrn noch Helfer,

4:90außer denjenigen, die sich einem Volk anschließen, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, oder die zu euch gekommen sind, weil ihre Brüste beklommen sind, gegen euch zu kämpfen oder gegen ihr (eigenes) Volk zu kämpfen. Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er ihnen wahrlich Gewalt über euch gegeben, und dann hätten sie gegen euch wahrlich gekämpft. Wenn sie sich jedoch von euch fernhalten und dann nicht gegen euch kämpfen, sondern Frieden anbieten, so hat euch Allah keine Veranlassung gegeben, gegen sie (vorzugehen).

4:91Ihr werdet andere finden, die vor euch Sicherheit und vor ihrem (eigenen) Volk Sicherheit wollen. Jedesmal, wenn sie wieder der Versuchung ausgesetzt sind, werden sie in ihr zu Fall gebracht. Wenn sie sich nicht von euch fernhalten und euch nicht Frieden anbieten und nicht ihre Hände zurückhalten, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr auf sie trefft. Über jene haben Wir euch deutliche Gewalt verliehen.

4:92Es steht keinem Gläubigen zu, einen (anderen) Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen'. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet, (der hat) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien und ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen, es sei denn, sie erlassen (es ihm) als Almosen. Wenn er (der Getötete) zu einem euch feindlichen Volk gehörte und gläubig war, dann (gilt es,) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Und wenn er zu einem Volk gehörte, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, dann (gilt es,) ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen und einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten - als eine Reueannahme von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise.

4:94O die ihr glaubt, wenn ihr auf Allahs Weg umherreist, dann unterscheidet klar und sagt nicht zu einem, der euch Frieden anbietet: "Du bist nicht gläubig", wobei ihr nach den Glücksgütern des diesseitigen Lebens trachtet. Doch bei Allah ist Gutes in Fülle. So wart ihr zuvor. Aber dann hat Allah euch eine Wohltat erwiesen. Unterscheidet also klar. Gewiß, Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.

4:102Und wenn du unter ihnen bist und nun für sie das Gebet anfuhrst, dann soll sich ein Teil von ihnen mit dir aufstellen, doch sollen sie ihre Waffen nehmen. Wenn sie (die Betenden) sich dann niedergeworfen haben, sollen sie hinter euch treten', und ein anderer Teil, die noch nicht gebetet hat, soll (nach vorne) kommen. Und sie sollen dann (auch) mit dir beten; doch sollen sie auf ihrer Hut sein und ihre Waffen nehmen. Diejenigen, die ungläubig sind, möchten, daß ihr eure Waffen und eure Sachen außer acht laßt, so daß sie auf einmal über euch herfallen (können). Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr unter Regen zu leiden habt oder krank seid, eure Waffen abzulegen. Aber seid auf eurer Hut. Gewiß, Allah bereitet für die Ungläubigen schmachvolle Strafe.

4:103Wenn ihr das Gebet vollzogen habt, dann gedenkt Allahs stehend, sitzend und auf der Seite (liegend). Wenn ihr in Ruhe seid, dann verrichtet das Gebet (wie üblich). Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.

4:109Ihr da seid es doch, die ihr im diesseitigen Leben zu ihrer Verteidigung gestritten habt. Aber wer wird am Tag der Auferstehung mit Allah zu ihrer Verteidigung streiten, oder wer wird (dann) ihr Sachwalter sein?

4:137Gewiß, diejenigen, die gläubig sind, hierauf ungläubig werden, hierauf (wieder) gläubig werden, hierauf (wieder) ungläubig werden und dann an Unglauben zunehmen - es ist nicht Allahs (Wille), ihnen zu vergeben noch sie einen (rechten) Weg zu leiten.

4:140Er hat euch (doch) bereits im Buch offenbart: Wenn ihr hört, daß man Allahs Zeichen verleugnet und sich über sie lustig macht, dann sitzt nicht mit ihnen (zusammen), bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Sonst seid ihr ihnen gleich. Gewiß, Allah wird die Heuchler und die Ungläubigen alle in der Hölle versammeln,

4:176Sie fragen dich um Belehrung. Sag: "Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft. Wenn ein Mann umkommt, der keine Kinder hat, aber eine Schwester, dann steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterläßt. Und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen (beiden) zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt einem männlichen Geschlechts ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Allah gibt euch Klarheit, damit ihr (nicht) in die Irre geht. Allah weiß über alles Bescheid.