11 verses have
denn
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:28Allah will es euch leicht machen, denn der Mensch ist (ja) schwach erschaffen.

4:29O die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf, es sei denn, daß es sich um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen handelt. Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiß Barmherzig gegen euch.

4:39Was würde es ihnen denn ausmachen, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glaubten und von dem, womit Allah sie versorgt hat, ausgäben? Aber Allah weiß über sie wohl Bescheid.

4:43O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wißt, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei -, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.

4:74So sollen denn diejenigen auf Allahs Weg kämpfen, die das diesseitige Leben für das Jenseits verkaufen. Und wer auf Allahs Weg kämpft und dann getötet wird oder siegt, dem werden Wir großartigen Lohn geben.

4:82Denken sie denn nicht sorgfältig über den Qur'an nach? Wenn er von jemand anderem wäre als von Allah, würden sie in ihm wahrlich viel Widerspruch finden.

4:88Was ist mit euch, daß ihr hinsichtlich der Heuchler (in) zwei Scharen (gespalten) seid, wo doch Allah sie wegen dessen, was sie verdient haben, umgekehrt hat? Wollt ihr denn rechtleiten, wen Allah in die Irre gehen läßt? Wen aber Allah in die Irre gehen läßt, für den wirst du keinen Weg finden.

4:92Es steht keinem Gläubigen zu, einen (anderen) Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen'. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet, (der hat) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien und ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen, es sei denn, sie erlassen (es ihm) als Almosen. Wenn er (der Getötete) zu einem euch feindlichen Volk gehörte und gläubig war, dann (gilt es,) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Und wenn er zu einem Volk gehörte, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, dann (gilt es,) ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen und einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten - als eine Reueannahme von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise.

4:128Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Widersetzlichkeit oder Meidung befürchtet, so ist es keine Sünde für sie (beide), sich in Frieden zu einigen; denn friedliche Einigung ist besser. Und die Seelen sind der Habsucht zugänglich. Doch wenn ihr wohltätig seid und gottesfürchtig, so ist Allah dessen, was ihr tut, gewiß Kundig.

4:144O die ihr glaubt, nehmt nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Schutzherren! Wollt ihr denn Allah eine offenkundige Handhabe gegen euch liefern?

4:153Die Leute der Schrift verlangen von dir, daß du ihnen vom Himmel ein Buch offenbaren läßt. Sie haben von Musa bereits etwas noch Größeres als dies verlangt, denn sie sagten: "Zeige uns Allah unverhüllt!" Da ergriff sie der Donnerschlag wegen ihrer Ungerechtigkeit. Hierauf nahmen sie das Kalb an, nachdem die klaren Beweise zu ihnen gekommen waren. Aber Wir verziehen es und gaben Musa offen kundige Gewalt.