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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:11Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:12Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.

4:13Dies sind Allahs Grenzen. Wer nun Allah und Seinem Gesandten gehorcht, den wird Er in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig darin zu bleiben; und das ist ein großartiger Erfolg.

4:24Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:25Und wer von euch nicht so bemittelt ist, daß er ehrbare, gläubige Frauen zu heiraten vermag, der (soll) von den gläubigen Mädchen (heiraten), die eure rechte Hand besitzt. Und Allah weiß sehr wohl über euren Glauben Bescheid; die einen von euch sind von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, wenn sie ehrbar sind, nicht solche, die Hurerei treiben und sich Liebhaber halten! Und wenn sie (durch Heirat) ehrbare Frauen geworden sind und dann eine Abscheulichkeit begehen, soll ihnen (nur) die Hälfte der Strafe zukommen, die ehrbaren Frauen zukommt. Dies gilt für denjenigen von euch, der (in) Bedrängnis (zu kommen) fürchtet. Doch daß ihr Geduld übt, ist besser für euch. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

4:30Und wer dies in feindseligem Vorgehen und ungerechterweise tut, den werden Wir einem Feuer aussetzen. Und dies ist Allah ein leichtes.

4:31Wenn ihr die schwerwiegenden (Dinge) meidet, die euch verboten sind, tilgen Wir euch eure bösen Taten und gewähren euch auf eine ehrenvolle Weise Eingang (in den Paradiesgarten).

4:41Aber wie (wird es sein), wenn Wir von jeder Gemeinschaft einen Zeugen bringen und dich über diese da als Zeugen bringen?

4:48Allah vergibt gewiß nicht, daß man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. Wer Allah (etwas) beigesellt, der hat fürwahr eine gewaltige Sünde ersonnen.

4:51Siehst du nicht jene, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde? Sie glauben an Zauberei und falsche Götter und sagen von denen, die ungläubig sind: "Diese da sind eher auf dem rechten Weg geleitet als die Gläubigen."

4:74So sollen denn diejenigen auf Allahs Weg kämpfen, die das diesseitige Leben für das Jenseits verkaufen. Und wer auf Allahs Weg kämpft und dann getötet wird oder siegt, dem werden Wir großartigen Lohn geben.

4:75Was ist mit euch, daß ihr nicht auf Allahs Weg, und (zwar) für die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern kämpft, die sagen: "Unser Herr, bringe uns aus dieser Stadt heraus, deren Bewohner ungerecht sind, und schaffe uns von Dir aus einen Schutzherrn, und schaffe uns von Dir aus einen Helfer."

4:77Siehst du nicht jene, zu denen gesagt wurde: "Haltet eure Hände zurück und verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe." Als ihnen dann aber vorgeschrieben wurde zu kämpfen, fürchtete auf einmal eine Gruppe von ihnen die Menschen wie (sie) Furcht vor Allah (haben) oder mit noch größerer Furcht, und sagten: "Unser Herr, warum hast Du uns vorgeschrieben zu kämpfen? O würdest Du uns doch auf eine kurze Frist zurückstellen!" Sag: Der Genuß des Diesseits ist gering. Und das Jenseits ist besser für jemanden, der gottesfürchtig ist. Und euch wird nicht um ein Fädchen Unrecht zugefügt.

4:78Wo immer ihr auch seid, wird euch der Tod erfassen, und wäret ihr in hochgebauten Türmen. Und wenn sie etwas Gutes trifft, sagen sie: "Das ist von Allah." Und wenn sie etwas Böses trifft, sagen sie: "Das ist von dir." Sag: Alles ist von Allah. Was ist mit diesem Volk, daß sie beinahe keine Aussage verstehen?

4:94O die ihr glaubt, wenn ihr auf Allahs Weg umherreist, dann unterscheidet klar und sagt nicht zu einem, der euch Frieden anbietet: "Du bist nicht gläubig", wobei ihr nach den Glücksgütern des diesseitigen Lebens trachtet. Doch bei Allah ist Gutes in Fülle. So wart ihr zuvor. Aber dann hat Allah euch eine Wohltat erwiesen. Unterscheidet also klar. Gewiß, Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.

4:109Ihr da seid es doch, die ihr im diesseitigen Leben zu ihrer Verteidigung gestritten habt. Aber wer wird am Tag der Auferstehung mit Allah zu ihrer Verteidigung streiten, oder wer wird (dann) ihr Sachwalter sein?

4:114Nichts Gutes ist in vielen ihrer vertraulichen Gespräche, außer derer, die Almosen, Rechtes oder Aussöhnung unter den Menschen befehlen. Und wer dies im Trachten nach Allahs Zufriedenheit tut, dem werden Wir großartigen Lohn geben.

4:116Allah vergibt gewiß nicht, daß man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. Wer Allah (etwas) beigesellt, der ist fürwahr weit abgeirrt.

4:124Wer aber, sei es Mann oder Frau, etwas an rechtschaffenen Werken tut, und dabei gläubig ist, jene werden in den (Paradies)garten eingehen, und es wird ihnen nicht ein Dattelkerngrübchen Unrecht zugefügt.

4:134Wer immer die Belohnung des Diesseits will, so ist bei Allah die Belohnung des Diesseits und des Jenseits. Allah ist Allhörend und Allsehend.

4:143dazwischen hin und her schwankend - weder zu diesen noch zu jenen (gehörend). Und wen Allah in die Irre gehen läßt, für den wirst du keinen Weg finden.

4:153Die Leute der Schrift verlangen von dir, daß du ihnen vom Himmel ein Buch offenbaren läßt. Sie haben von Musa bereits etwas noch Größeres als dies verlangt, denn sie sagten: "Zeige uns Allah unverhüllt!" Da ergriff sie der Donnerschlag wegen ihrer Ungerechtigkeit. Hierauf nahmen sie das Kalb an, nachdem die klaren Beweise zu ihnen gekommen waren. Aber Wir verziehen es und gaben Musa offen kundige Gewalt.

4:169außer den Weg zur Hölle, ewig und auf immer darin zu bleiben. Und dies ist Allah ein leichtes.