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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:1O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen schuf, und aus ihm schuf Er seine Gattin und ließ aus beiden viele Männer und Frauen sich ausbreiten. Und fürchtet Allah, in Dessen (Namen) ihr einander bittet, und die Verwandtschaftsbande. Gewiß, Allah ist Wächter über euch.

4:11Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:12Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.

4:13Dies sind Allahs Grenzen. Wer nun Allah und Seinem Gesandten gehorcht, den wird Er in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig darin zu bleiben; und das ist ein großartiger Erfolg.

4:14Wer sich aber Allah und Seinem Gesandten widersetzt und Seine Grenzen überschreitet, den läßt Er in ein Feuer eingehen, ewig darin zu bleiben; und für ihn gibt es schmachvolle Strafe.

4:18Nicht aber ist die Annahme der Reue für diejenigen, die böse Taten begehen, bis daß, wenn sich bei einem von ihnen der Tod einstellt, er sagt: "Jetzt bereue ich", und auch nicht für diejenigen, die als Ungläubige sterben. Für jene haben Wir schmerzhafte Strafe bereitet.

4:30Und wer dies in feindseligem Vorgehen und ungerechterweise tut, den werden Wir einem Feuer aussetzen. Und dies ist Allah ein leichtes.

4:33Einem jeden haben Wir Erbberechtigte bestimmt für das, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen. Denjenigen, mit denen eure rechte Hand eine Abmachung getroffen hat, gebt ihnen ihren Anteil. Allah ist über alles Zeuge.

4:56Diejenigen, die Unsere Zeichen verleugnen, werden Wir gewiß einem Feuer aussetzen. Jedesmal, wenn ihre Haut verbrannt ist, tauschen Wir sie ihnen gegen eine andere Haut aus, damit sie die Strafe kosten. Allah ist Allmächtig und Allweise.

4:65Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen.

4:86Und wenn euch ein Gruß entboten wird, dann grüßt mit einem schöneren (zurück) oder erwidert ihn. Gewiß, Allah ist über alles ein Abrechner.

4:90außer denjenigen, die sich einem Volk anschließen, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, oder die zu euch gekommen sind, weil ihre Brüste beklommen sind, gegen euch zu kämpfen oder gegen ihr (eigenes) Volk zu kämpfen. Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er ihnen wahrlich Gewalt über euch gegeben, und dann hätten sie gegen euch wahrlich gekämpft. Wenn sie sich jedoch von euch fernhalten und dann nicht gegen euch kämpfen, sondern Frieden anbieten, so hat euch Allah keine Veranlassung gegeben, gegen sie (vorzugehen).

4:92Es steht keinem Gläubigen zu, einen (anderen) Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen'. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet, (der hat) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien und ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen, es sei denn, sie erlassen (es ihm) als Almosen. Wenn er (der Getötete) zu einem euch feindlichen Volk gehörte und gläubig war, dann (gilt es,) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Und wenn er zu einem Volk gehörte, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, dann (gilt es,) ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen und einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten - als eine Reueannahme von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise.

4:94O die ihr glaubt, wenn ihr auf Allahs Weg umherreist, dann unterscheidet klar und sagt nicht zu einem, der euch Frieden anbietet: "Du bist nicht gläubig", wobei ihr nach den Glücksgütern des diesseitigen Lebens trachtet. Doch bei Allah ist Gutes in Fülle. So wart ihr zuvor. Aber dann hat Allah euch eine Wohltat erwiesen. Unterscheidet also klar. Gewiß, Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.

4:100Wer auf Allahs Weg auswandert, wird auf der Erde viele Zufluchtsstätten und Wohlstand finden. Und wer sein Haus auswandernd zu Allah und Seinem Gesandten verläßt, und den hierauf der Tod erfaßt, so fällt es Allah zu, ihm seinen Lohn (zu geben). Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

4:112Und wer eine Verfehlung oder eine Sünde begeht und sie hierauf einem Unschuldigen vorwirft, der lädt damit Verleumdung und deutliche Sünde auf sich.

4:115Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem, anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, werden Wir dem zukehren, dem er sich zugekehrt hat, und ihn der Hölle aussetzen, und (wie) böse ist der Ausgang!

4:136O die ihr glaubt, glaubt an Allah und Seinen Gesandten und das Buch, das Er Seinem Gesandten offenbart und die Schrift, die Er zuvor herabgesandt hat. Wer Allah, Seine Engel, Seine Schriften, Seine Gesandten und den Jüngsten Tag verleugnet, der ist fürwahr weit abgeirrt.

4:166Aber Allah bezeugt, was Er zu dir (als Offenbarung) herabgesandt hat; Er hat es mit Seinem Wissen herabgesandt. Und (auch) die Engel bezeugen es. Und Allah genügt als Zeuge.

4:175Was nun diejenigen angeht, die an Allah glauben und an Ihm festhalten, so wird Er sie in Barmherzigkeit von Ihm und Huld eingehen lassen und sie zu Sich auf einem geraden Weg leiten.

4:176Sie fragen dich um Belehrung. Sag: "Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft. Wenn ein Mann umkommt, der keine Kinder hat, aber eine Schwester, dann steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterläßt. Und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen (beiden) zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt einem männlichen Geschlechts ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Allah gibt euch Klarheit, damit ihr (nicht) in die Irre geht. Allah weiß über alles Bescheid.