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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:11Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:12Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.

4:20Und wenn ihr eine Gattin anstelle einer anderen eintauschen wollt und ihr der einen von ihnen einen Qintar gegeben habt, dann nehmt nichts davon (zurück). Wollt ihres (etwa) durch Verleumdung und deutliche Sünde (zurück)nehmen?

4:32Und wünscht euch nicht das, womit Allah die einen von euch vor den anderen bevorzugt hat. Den Männern kommt ein Anteil von dem zu, was sie verdient haben, und den Frauen kommt ein Anteil von dem zu, was sie verdient haben. Und bittet Allah (um etwas) von Seiner Huld. Allah weiß über alles Bescheid.

4:35Und wenn ihr Widerstreit zwischen den beiden befürchtet, dann setzt einen Schiedsrichter aus seiner Familie und einen Schiedsrichter aus ihrer Familie ein. Wenn sie (beide) eine Aussöhnung wollen, wird Allah sie (beide) in Einklang bringen. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allkundig.

4:37diejenigen, die geizen und den Menschen befehlen, geizig zu sein, und verbergen, was Allah ihnen von Seiner Huld gewährt hat, - für die Ungläubigen haben Wir schmachvolle Strafe bereitet -

4:43O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wißt, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei -, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.

4:54Oder beneiden sie die Menschen um das, was Allah ihnen von Seiner Huld gegeben hat? Nun, Wir gaben der Sippe Ibrahims die Schrift und die Weisheit und gaben ihnen gewaltige Herrschaft.

4:113Und wenn nicht Allahs Huld gegen dich und Sein Erbarmen gewesen wären, hätte ein Teil von ihnen wahrlich vorgehabt, dich in die Irre zu führen. Aber sie führen nur sich selbst in die Irre und fügen dir keinerlei Schaden zu. Allah hat auf dich das Buch und die Weisheit herabgesandt und dich gelehrt, was du (vorher) nicht wußtest. Und Allahs Huld gegen dich ist groß.

4:129Und ihr werdet zwischen den Frauen nicht gerecht handeln können, auch wenn ihr danach trachtet. Aber neigt nicht gänzlich (von einer weg zu der anderen), so daß ihr sie gleichsam in der Schwebe laßt. Und wenn ihr (es) wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, gewiß, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.

4:130Und wenn die beiden sich trennen, wird Allah jeden aus Seiner Fülle bereichern. Allah ist Allumfassend und Allweise.

4:173Was nun diejenigen angeht, die glauben und rechtschaffene Werke tun, so wird Er ihnen ihren Lohn in vollem Maß zukommen lassen und ihnen von Seiner Huld noch mehr erweisen. Was aber diejenigen angeht, die es verschmähen und sich hochmütig verhalten, so wird Er sie mit schmerzhafter Strafe strafen. Und sie werden für sich außer Allah weder Schutzherrn noch Helfer finden.