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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:11Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:12Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.

4:23Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestem, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, - wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) - und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

4:24Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:42An jenem Tag hätten es diejenigen gern, die ungläubig waren und sich dem Gesandten widersetzten, wenn sie gleich der Erde wären. Und sie werden vor Allah keine Aussage verheimlichen.

4:52Das sind diejenigen, die Allah verflucht hat; und wen Allah verflucht, für den wirst du keinen Helfer finden.

4:64Und Wir haben keinen Gesandten gesandt, ohne daß ihm - mit Allahs Erlaubnis gehorcht werde. Und wenn sie, wo sie sich selbst Unrecht zugefügt haben, zu dir kämen und dann Allah um Vergebung bäten, und der Gesandte für sie um Vergebung bäte, würden sie wahrlich Allah Reue-Annehmend und Barmherzig finden.

4:65Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen.

4:73Wenn euch aber Huld von Allah zuteil wird, sagt er ganz gewiß, als ob zwischen euch und ihm keine Freundschaft bestanden hätte: "O wäre ich doch mit ihnen zugegen gewesen! Dann hätte ich einen großartigen Erfolg erzielt."

4:78Wo immer ihr auch seid, wird euch der Tod erfassen, und wäret ihr in hochgebauten Türmen. Und wenn sie etwas Gutes trifft, sagen sie: "Das ist von Allah." Und wenn sie etwas Böses trifft, sagen sie: "Das ist von dir." Sag: Alles ist von Allah. Was ist mit diesem Volk, daß sie beinahe keine Aussage verstehen?

4:87Allah - es gibt keinen Gott außer Ihm. Er wird euch ganz gewiß zum Tag der Auferstehung versammeln, an dem es keinen Zweifel gibt. Und wer ist wahrhaftiger als Allah in der Aussage?

4:88Was ist mit euch, daß ihr hinsichtlich der Heuchler (in) zwei Scharen (gespalten) seid, wo doch Allah sie wegen dessen, was sie verdient haben, umgekehrt hat? Wollt ihr denn rechtleiten, wen Allah in die Irre gehen läßt? Wen aber Allah in die Irre gehen läßt, für den wirst du keinen Weg finden.

4:89Sie möchten gern, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so daß ihr (alle) gleich seiet. Nehmt euch daher von ihnen keine Vertrauten, bevor sie nicht auf Allahs Weg auswandern! Kehren sie sich jedoch ab, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch von ihnen weder Schutzherrn noch Helfer,

4:90außer denjenigen, die sich einem Volk anschließen, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, oder die zu euch gekommen sind, weil ihre Brüste beklommen sind, gegen euch zu kämpfen oder gegen ihr (eigenes) Volk zu kämpfen. Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er ihnen wahrlich Gewalt über euch gegeben, und dann hätten sie gegen euch wahrlich gekämpft. Wenn sie sich jedoch von euch fernhalten und dann nicht gegen euch kämpfen, sondern Frieden anbieten, so hat euch Allah keine Veranlassung gegeben, gegen sie (vorzugehen).

4:92Es steht keinem Gläubigen zu, einen (anderen) Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen'. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet, (der hat) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien und ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen, es sei denn, sie erlassen (es ihm) als Almosen. Wenn er (der Getötete) zu einem euch feindlichen Volk gehörte und gläubig war, dann (gilt es,) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Und wenn er zu einem Volk gehörte, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, dann (gilt es,) ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen und einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten - als eine Reueannahme von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise.

4:98Ausgenommen die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern, die keine Möglichkeit haben auszuwandern und auf dem Weg nicht rechtgeleitet sind.

4:101Und wenn ihr im Land umherreist, so ist es keine Sünde für euch, das Gebet abzukürzen, wenn ihr befürchtet, diejenigen, die ungläubig sind, könnten euch überfallen. Die Ungläubigen sind euch ja ein deutlicher Feind.

4:102Und wenn du unter ihnen bist und nun für sie das Gebet anfuhrst, dann soll sich ein Teil von ihnen mit dir aufstellen, doch sollen sie ihre Waffen nehmen. Wenn sie (die Betenden) sich dann niedergeworfen haben, sollen sie hinter euch treten', und ein anderer Teil, die noch nicht gebetet hat, soll (nach vorne) kommen. Und sie sollen dann (auch) mit dir beten; doch sollen sie auf ihrer Hut sein und ihre Waffen nehmen. Diejenigen, die ungläubig sind, möchten, daß ihr eure Waffen und eure Sachen außer acht laßt, so daß sie auf einmal über euch herfallen (können). Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr unter Regen zu leiden habt oder krank seid, eure Waffen abzulegen. Aber seid auf eurer Hut. Gewiß, Allah bereitet für die Ungläubigen schmachvolle Strafe.

4:113Und wenn nicht Allahs Huld gegen dich und Sein Erbarmen gewesen wären, hätte ein Teil von ihnen wahrlich vorgehabt, dich in die Irre zu führen. Aber sie führen nur sich selbst in die Irre und fügen dir keinerlei Schaden zu. Allah hat auf dich das Buch und die Weisheit herabgesandt und dich gelehrt, was du (vorher) nicht wußtest. Und Allahs Huld gegen dich ist groß.

4:128Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Widersetzlichkeit oder Meidung befürchtet, so ist es keine Sünde für sie (beide), sich in Frieden zu einigen; denn friedliche Einigung ist besser. Und die Seelen sind der Habsucht zugänglich. Doch wenn ihr wohltätig seid und gottesfürchtig, so ist Allah dessen, was ihr tut, gewiß Kundig.

4:141die euch gegenüber abwarten. Wenn euch ein entscheidender Sieg von Allah beschieden ist, sagen sie: "Sind wir nicht mit euch gewesen?" Und wenn den Ungläubigen ein Sieg beschieden ist, sagen sie: "Haben wir uns nicht eurer (Angelegenheiten) bemächtigt gehabt und die Gläubigen von euch abgehalten?" Aber Allah wird zwischen euch am Tag der Auferstehung richten. Und Allah wird den Ungläubigen keine Möglichkeit geben(,) gegen die Gläubigen (vorzugehen).

4:143dazwischen hin und her schwankend - weder zu diesen noch zu jenen (gehörend). Und wen Allah in die Irre gehen läßt, für den wirst du keinen Weg finden.

4:145Gewiß, die Heuchler werden sich auf dem untersten Grund des (Höllen)feuers befinden, und du wirst für sie keinen Helfer finden,

4:152Denjenigen aber, die an Allah und Seine Gesandten glauben und keinen Unterschied zwischen jemandem von ihnen machen, denen wird Er ihren Lohn geben. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

4:159Es gibt keinen unter den Leuten der Schrift, der nicht noch vor dessen Tod ganz gewiß an ihn glauben wird. Und am Tag der Auferstehung wird er über sie Zeuge sein.

4:176Sie fragen dich um Belehrung. Sag: "Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft. Wenn ein Mann umkommt, der keine Kinder hat, aber eine Schwester, dann steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterläßt. Und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen (beiden) zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt einem männlichen Geschlechts ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Allah gibt euch Klarheit, damit ihr (nicht) in die Irre geht. Allah weiß über alles Bescheid.