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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:1O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen schuf, und aus ihm schuf Er seine Gattin und ließ aus beiden viele Männer und Frauen sich ausbreiten. Und fürchtet Allah, in Dessen (Namen) ihr einander bittet, und die Verwandtschaftsbande. Gewiß, Allah ist Wächter über euch.

4:7Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel - ein festgesetzter Anteil.

4:11Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:12Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.

4:32Und wünscht euch nicht das, womit Allah die einen von euch vor den anderen bevorzugt hat. Den Männern kommt ein Anteil von dem zu, was sie verdient haben, und den Frauen kommt ein Anteil von dem zu, was sie verdient haben. Und bittet Allah (um etwas) von Seiner Huld. Allah weiß über alles Bescheid.

4:34Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

4:43O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wißt, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei -, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.

4:46Unter denjenigen, die dem Judentum angehören, verdrehen manche den Sinn der Worte und sagen: "Wir hören, doch wir widersetzen uns" und: "Höre!", als ob du nicht hörtest "raina", wobei sie mit ihren Zungen verdrehen und die Religion schmähen. Wenn sie gesagt hätten: "Wir hören und gehorchen" und: "Höre!" und: "unzurna", wäre es wahrlich besser und richtiger für sie. Aber Allah hat sie für ihren Unglauben verflucht. Darum glauben sie nur wenig.

4:48Allah vergibt gewiß nicht, daß man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. Wer Allah (etwas) beigesellt, der hat fürwahr eine gewaltige Sünde ersonnen.

4:55Unter ihnen gab es manche, die daran glaubten, und manche, die davon abhielten. Und die Hölle genügt als Feuerglut.

4:61Und wenn man zu ihnen sagt: "Kommt her zu dem, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, und zum Gesandten", siehst du die Heuchler sich nachdrücklich abwenden.

4:72Unter euch gibt es sehr wohl manch einen, der ganz langsam tut. Wenn euch dann ein Unglück trifft, sagt er: "Allah hat mir fürwahr eine Gunst erwiesen, da ich nicht mit ihnen zugegen war."

4:75Was ist mit euch, daß ihr nicht auf Allahs Weg, und (zwar) für die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern kämpft, die sagen: "Unser Herr, bringe uns aus dieser Stadt heraus, deren Bewohner ungerecht sind, und schaffe uns von Dir aus einen Schutzherrn, und schaffe uns von Dir aus einen Helfer."

4:77Siehst du nicht jene, zu denen gesagt wurde: "Haltet eure Hände zurück und verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe." Als ihnen dann aber vorgeschrieben wurde zu kämpfen, fürchtete auf einmal eine Gruppe von ihnen die Menschen wie (sie) Furcht vor Allah (haben) oder mit noch größerer Furcht, und sagten: "Unser Herr, warum hast Du uns vorgeschrieben zu kämpfen? O würdest Du uns doch auf eine kurze Frist zurückstellen!" Sag: Der Genuß des Diesseits ist gering. Und das Jenseits ist besser für jemanden, der gottesfürchtig ist. Und euch wird nicht um ein Fädchen Unrecht zugefügt.

4:82Denken sie denn nicht sorgfältig über den Qur'an nach? Wenn er von jemand anderem wäre als von Allah, würden sie in ihm wahrlich viel Widerspruch finden.

4:98Ausgenommen die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern, die keine Möglichkeit haben auszuwandern und auf dem Weg nicht rechtgeleitet sind.

4:116Allah vergibt gewiß nicht, daß man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. Wer Allah (etwas) beigesellt, der ist fürwahr weit abgeirrt.

4:124Wer aber, sei es Mann oder Frau, etwas an rechtschaffenen Werken tut, und dabei gläubig ist, jene werden in den (Paradies)garten eingehen, und es wird ihnen nicht ein Dattelkerngrübchen Unrecht zugefügt.

4:128Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Widersetzlichkeit oder Meidung befürchtet, so ist es keine Sünde für sie (beide), sich in Frieden zu einigen; denn friedliche Einigung ist besser. Und die Seelen sind der Habsucht zugänglich. Doch wenn ihr wohltätig seid und gottesfürchtig, so ist Allah dessen, was ihr tut, gewiß Kundig.

4:140Er hat euch (doch) bereits im Buch offenbart: Wenn ihr hört, daß man Allahs Zeichen verleugnet und sich über sie lustig macht, dann sitzt nicht mit ihnen (zusammen), bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Sonst seid ihr ihnen gleich. Gewiß, Allah wird die Heuchler und die Ungläubigen alle in der Hölle versammeln,

4:148Allah liebt nicht den laut vernehmbaren Gebrauch von bösen Worten, außer durch jemanden, dem Unrecht zugefügt worden ist. Allah ist Allhörend und Allwissend.

4:152Denjenigen aber, die an Allah und Seine Gesandten glauben und keinen Unterschied zwischen jemandem von ihnen machen, denen wird Er ihren Lohn geben. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

4:163Gewiß, Wir haben dir (Offenbarung) eingegeben, wie Wir Nuh und den Propheten nach ihm (Offenbarung) eingegeben haben. Und Wir haben Ibrahim, Isma'il, Ishaq, Ya'qub, den Stämmen, "Isa, Ayyub, Yunus, Harun und Sulaiman (Offenbarung) eingegeben, und Dawud haben Wir ein Buch der Weisheit gegeben.

4:176Sie fragen dich um Belehrung. Sag: "Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft. Wenn ein Mann umkommt, der keine Kinder hat, aber eine Schwester, dann steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterläßt. Und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen (beiden) zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt einem männlichen Geschlechts ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Allah gibt euch Klarheit, damit ihr (nicht) in die Irre geht. Allah weiß über alles Bescheid.