22 verses have
nach
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:7Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel - ein festgesetzter Anteil.

4:9Und diejenigen sollen sich fürchten, die, wenn sie schwache Nachkommenschaft hinterließen, um sie bangen würden; darum sollen sie sich vor Allah hüten und treffende Worte sagen.

4:11Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:12Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.

4:24Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:26Allah will euch Klarheit geben und euch rechtleiten nach den Gesetzmäßigkeiten derer, die vor euch waren, und eure Reue annehmen. Allah ist Allwissend und Allweise.

4:33Einem jeden haben Wir Erbberechtigte bestimmt für das, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen. Denjenigen, mit denen eure rechte Hand eine Abmachung getroffen hat, gebt ihnen ihren Anteil. Allah ist über alles Zeuge.

4:36Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Sohn des Weges und denen, die eure rechte Hand besitzt. Allah liebt nicht, wer eingebildet und prahlerisch ist,

4:47O ihr, denen die Schrift gegeben wurde, glaubt an das, was Wir offenbart haben, das zu bestätigen, was euch (bereits) vorliegt, bevor Wir Gesichter auslöschen und nach hinten versetzen oder sie verfluchen, wie Wir die Sabbatleute verfluchten. Allahs Anordnung wird (stets) ausgeführt.

4:61Und wenn man zu ihnen sagt: "Kommt her zu dem, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, und zum Gesandten", siehst du die Heuchler sich nachdrücklich abwenden.

4:82Denken sie denn nicht sorgfältig über den Qur'an nach? Wenn er von jemand anderem wäre als von Allah, würden sie in ihm wahrlich viel Widerspruch finden.

4:94O die ihr glaubt, wenn ihr auf Allahs Weg umherreist, dann unterscheidet klar und sagt nicht zu einem, der euch Frieden anbietet: "Du bist nicht gläubig", wobei ihr nach den Glücksgütern des diesseitigen Lebens trachtet. Doch bei Allah ist Gutes in Fülle. So wart ihr zuvor. Aber dann hat Allah euch eine Wohltat erwiesen. Unterscheidet also klar. Gewiß, Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.

4:102Und wenn du unter ihnen bist und nun für sie das Gebet anfuhrst, dann soll sich ein Teil von ihnen mit dir aufstellen, doch sollen sie ihre Waffen nehmen. Wenn sie (die Betenden) sich dann niedergeworfen haben, sollen sie hinter euch treten', und ein anderer Teil, die noch nicht gebetet hat, soll (nach vorne) kommen. Und sie sollen dann (auch) mit dir beten; doch sollen sie auf ihrer Hut sein und ihre Waffen nehmen. Diejenigen, die ungläubig sind, möchten, daß ihr eure Waffen und eure Sachen außer acht laßt, so daß sie auf einmal über euch herfallen (können). Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr unter Regen zu leiden habt oder krank seid, eure Waffen abzulegen. Aber seid auf eurer Hut. Gewiß, Allah bereitet für die Ungläubigen schmachvolle Strafe.

4:104Und laßt nicht nach, das Volk (der feindlichen Ungläubigen) zu suchen. Wenn ihr zu leiden habt, so haben sie zu leiden wie ihr. Ihr aber habt von Allah zu erhoffen, was sie nicht zu erhoffen haben. Und Allah ist Allwissend und Allweise.

4:114Nichts Gutes ist in vielen ihrer vertraulichen Gespräche, außer derer, die Almosen, Rechtes oder Aussöhnung unter den Menschen befehlen. Und wer dies im Trachten nach Allahs Zufriedenheit tut, dem werden Wir großartigen Lohn geben.

4:115Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem, anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, werden Wir dem zukehren, dem er sich zugekehrt hat, und ihn der Hölle aussetzen, und (wie) böse ist der Ausgang!

4:123Es geht weder nach euren Wünschen noch nach den Wünschen der Leute der Schrift. Wer Böses tut, dem wird es vergolten, und der findet für sich außer Allah weder Schutzherrn noch Helfer.

4:129Und ihr werdet zwischen den Frauen nicht gerecht handeln können, auch wenn ihr danach trachtet. Aber neigt nicht gänzlich (von einer weg zu der anderen), so daß ihr sie gleichsam in der Schwebe laßt. Und wenn ihr (es) wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, gewiß, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.

4:135O die ihr glaubt, seid Wahrer der Gerechtigkeit, Zeugen für Allah, auch wenn es gegen euch selbst oder die Eltern und nächsten Verwandten sein sollte! Ob er (der Betreffende) reich oder arm ist, so steht Allah beiden näher. Darum folgt nicht der Neigung, daß ihr nicht gerecht handelt! Wenn ihr (die Wahrheit) verdreht oder euch (davon) abwendet, gewiß, so ist Allah dessen, was ihr tut, Kundig.

4:153Die Leute der Schrift verlangen von dir, daß du ihnen vom Himmel ein Buch offenbaren läßt. Sie haben von Musa bereits etwas noch Größeres als dies verlangt, denn sie sagten: "Zeige uns Allah unverhüllt!" Da ergriff sie der Donnerschlag wegen ihrer Ungerechtigkeit. Hierauf nahmen sie das Kalb an, nachdem die klaren Beweise zu ihnen gekommen waren. Aber Wir verziehen es und gaben Musa offen kundige Gewalt.

4:163Gewiß, Wir haben dir (Offenbarung) eingegeben, wie Wir Nuh und den Propheten nach ihm (Offenbarung) eingegeben haben. Und Wir haben Ibrahim, Isma'il, Ishaq, Ya'qub, den Stämmen, "Isa, Ayyub, Yunus, Harun und Sulaiman (Offenbarung) eingegeben, und Dawud haben Wir ein Buch der Weisheit gegeben.

4:165Gesandte als Verkünder froher Botschaft und als Überbringer von Warnungen, damit die Menschen nach den Gesandten kein Beweismittel gegen Allah haben. Und Allah ist Allmächtig und Allweise.