25 verses have
oder
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:3Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, daß ihr nicht ungerecht seid.

4:7Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel - ein festgesetzter Anteil.

4:11Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:12Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.

4:15Und diejenigen von euren Frauen, die das Abscheuliche begehen, - bringt vier Zeugen von euch gegen sie. Wenn sie (es) bezeugen, dann haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Allah ihnen einen (Aus)weg schafft.

4:43O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wißt, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei -, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.

4:47O ihr, denen die Schrift gegeben wurde, glaubt an das, was Wir offenbart haben, das zu bestätigen, was euch (bereits) vorliegt, bevor Wir Gesichter auslöschen und nach hinten versetzen oder sie verfluchen, wie Wir die Sabbatleute verfluchten. Allahs Anordnung wird (stets) ausgeführt.

4:53Oder haben sie (etwa) einen Anteil an der Herrschaft? Dann würden sie den Menschen nicht ein Dattelkerngrübchen (ab)geben.

4:54Oder beneiden sie die Menschen um das, was Allah ihnen von Seiner Huld gegeben hat? Nun, Wir gaben der Sippe Ibrahims die Schrift und die Weisheit und gaben ihnen gewaltige Herrschaft.

4:66Wenn Wir ihnen vorschreiben würden: "Tötet euch selbst oder zieht aus euren Wohnstätten aus", so täten sie es nicht, außer wenigen von ihnen. Wenn sie aber tun würden, wozu sie ermahnt werden, wäre es wahrlich besser für sie und eine größere Stärkung (im Glauben).

4:71O die ihr glaubt, seid auf eurer Hut. Und rückt dann in Trupps aus oder rückt alle aus.

4:74So sollen denn diejenigen auf Allahs Weg kämpfen, die das diesseitige Leben für das Jenseits verkaufen. Und wer auf Allahs Weg kämpft und dann getötet wird oder siegt, dem werden Wir großartigen Lohn geben.

4:77Siehst du nicht jene, zu denen gesagt wurde: "Haltet eure Hände zurück und verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe." Als ihnen dann aber vorgeschrieben wurde zu kämpfen, fürchtete auf einmal eine Gruppe von ihnen die Menschen wie (sie) Furcht vor Allah (haben) oder mit noch größerer Furcht, und sagten: "Unser Herr, warum hast Du uns vorgeschrieben zu kämpfen? O würdest Du uns doch auf eine kurze Frist zurückstellen!" Sag: Der Genuß des Diesseits ist gering. Und das Jenseits ist besser für jemanden, der gottesfürchtig ist. Und euch wird nicht um ein Fädchen Unrecht zugefügt.

4:83Und wenn ihnen eine Angelegenheit zu (Ohren) kommt, die Sicherheit oder Furcht betrifft, machen sie es bekannt. Wenn sie es jedoch vor den Gesandten und den Befehlshabern unter ihnen brächten, würden es wahrlich diejenigen unter ihnen wissen, die es herausfinden können. Und wenn nicht Allahs Huld und Erbarmen gewesen wären, wäret ihr fürwahr außer wenigen dem Satan gefolgt.

4:86Und wenn euch ein Gruß entboten wird, dann grüßt mit einem schöneren (zurück) oder erwidert ihn. Gewiß, Allah ist über alles ein Abrechner.

4:90außer denjenigen, die sich einem Volk anschließen, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, oder die zu euch gekommen sind, weil ihre Brüste beklommen sind, gegen euch zu kämpfen oder gegen ihr (eigenes) Volk zu kämpfen. Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er ihnen wahrlich Gewalt über euch gegeben, und dann hätten sie gegen euch wahrlich gekämpft. Wenn sie sich jedoch von euch fernhalten und dann nicht gegen euch kämpfen, sondern Frieden anbieten, so hat euch Allah keine Veranlassung gegeben, gegen sie (vorzugehen).

4:102Und wenn du unter ihnen bist und nun für sie das Gebet anfuhrst, dann soll sich ein Teil von ihnen mit dir aufstellen, doch sollen sie ihre Waffen nehmen. Wenn sie (die Betenden) sich dann niedergeworfen haben, sollen sie hinter euch treten', und ein anderer Teil, die noch nicht gebetet hat, soll (nach vorne) kommen. Und sie sollen dann (auch) mit dir beten; doch sollen sie auf ihrer Hut sein und ihre Waffen nehmen. Diejenigen, die ungläubig sind, möchten, daß ihr eure Waffen und eure Sachen außer acht laßt, so daß sie auf einmal über euch herfallen (können). Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr unter Regen zu leiden habt oder krank seid, eure Waffen abzulegen. Aber seid auf eurer Hut. Gewiß, Allah bereitet für die Ungläubigen schmachvolle Strafe.

4:109Ihr da seid es doch, die ihr im diesseitigen Leben zu ihrer Verteidigung gestritten habt. Aber wer wird am Tag der Auferstehung mit Allah zu ihrer Verteidigung streiten, oder wer wird (dann) ihr Sachwalter sein?

4:110Und wer etwas Böses tut oder sich selbst Unrecht zufügt und hierauf Allah um Vergebung bittet, wird Allah Allvergebend und Barmherzig finden.

4:112Und wer eine Verfehlung oder eine Sünde begeht und sie hierauf einem Unschuldigen vorwirft, der lädt damit Verleumdung und deutliche Sünde auf sich.

4:114Nichts Gutes ist in vielen ihrer vertraulichen Gespräche, außer derer, die Almosen, Rechtes oder Aussöhnung unter den Menschen befehlen. Und wer dies im Trachten nach Allahs Zufriedenheit tut, dem werden Wir großartigen Lohn geben.

4:124Wer aber, sei es Mann oder Frau, etwas an rechtschaffenen Werken tut, und dabei gläubig ist, jene werden in den (Paradies)garten eingehen, und es wird ihnen nicht ein Dattelkerngrübchen Unrecht zugefügt.

4:128Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Widersetzlichkeit oder Meidung befürchtet, so ist es keine Sünde für sie (beide), sich in Frieden zu einigen; denn friedliche Einigung ist besser. Und die Seelen sind der Habsucht zugänglich. Doch wenn ihr wohltätig seid und gottesfürchtig, so ist Allah dessen, was ihr tut, gewiß Kundig.

4:135O die ihr glaubt, seid Wahrer der Gerechtigkeit, Zeugen für Allah, auch wenn es gegen euch selbst oder die Eltern und nächsten Verwandten sein sollte! Ob er (der Betreffende) reich oder arm ist, so steht Allah beiden näher. Darum folgt nicht der Neigung, daß ihr nicht gerecht handelt! Wenn ihr (die Wahrheit) verdreht oder euch (davon) abwendet, gewiß, so ist Allah dessen, was ihr tut, Kundig.

4:149Ob ihr etwas Gutes offenlegt, oder es verbergt, oder etwas Böses verzeiht - gewiß, Allah ist Allverzeihend und Allmächtig.