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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:8Und wenn bei der Verteilung Verwandte, Waisen und Arme zugegen sind, dann versorgt sie davon und sagt zu ihnen geziemende Worte.

4:11Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:12Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.

4:13Dies sind Allahs Grenzen. Wer nun Allah und Seinem Gesandten gehorcht, den wird Er in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig darin zu bleiben; und das ist ein großartiger Erfolg.

4:19O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.

4:23Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestem, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, - wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) - und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

4:24Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

4:25Und wer von euch nicht so bemittelt ist, daß er ehrbare, gläubige Frauen zu heiraten vermag, der (soll) von den gläubigen Mädchen (heiraten), die eure rechte Hand besitzt. Und Allah weiß sehr wohl über euren Glauben Bescheid; die einen von euch sind von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, wenn sie ehrbar sind, nicht solche, die Hurerei treiben und sich Liebhaber halten! Und wenn sie (durch Heirat) ehrbare Frauen geworden sind und dann eine Abscheulichkeit begehen, soll ihnen (nur) die Hälfte der Strafe zukommen, die ehrbaren Frauen zukommt. Dies gilt für denjenigen von euch, der (in) Bedrängnis (zu kommen) fürchtet. Doch daß ihr Geduld übt, ist besser für euch. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

4:31Wenn ihr die schwerwiegenden (Dinge) meidet, die euch verboten sind, tilgen Wir euch eure bösen Taten und gewähren euch auf eine ehrenvolle Weise Eingang (in den Paradiesgarten).

4:34Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

4:51Siehst du nicht jene, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde? Sie glauben an Zauberei und falsche Götter und sagen von denen, die ungläubig sind: "Diese da sind eher auf dem rechten Weg geleitet als die Gläubigen."

4:52Das sind diejenigen, die Allah verflucht hat; und wen Allah verflucht, für den wirst du keinen Helfer finden.

4:63Das sind diejenigen, von denen Allah weiß, was in ihren Herzen ist. So wende dich von ihnen ab, ermahne sie und sag zu ihnen über sie selbst eindringliche Worte.

4:69Wer Allah und dem Gesandten gehorcht, die werden mit denjenigen von den Propheten, den Wahrheitsliebenden, den Märtyrern und den Rechtschaffenen Zusammensein, denen Allah Gunst erwiesen hat. Welch gute Gefährten jene sind!

4:75Was ist mit euch, daß ihr nicht auf Allahs Weg, und (zwar) für die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern kämpft, die sagen: "Unser Herr, bringe uns aus dieser Stadt heraus, deren Bewohner ungerecht sind, und schaffe uns von Dir aus einen Schutzherrn, und schaffe uns von Dir aus einen Helfer."

4:76Diejenigen, die glauben, kämpfen auf Allahs Weg, und diejenigen, die ungläubig sind, kämpfen auf dem Weg der falschen Götter. So kämpft gegen die Gefolgsleute des Satans! Gewiß, die List des Satans ist schwach.

4:84So kämpfe auf Allahs Weg - du wirst nur für dich selbst verantwortlich gemacht und sporne die Gläubigen an. Vielleicht wird Allah die Gewalt derjenigen, die ungläubig sind, zurückhalten. Allah ist stärker an Gewalt und an Bestrafung.

4:89Sie möchten gern, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so daß ihr (alle) gleich seiet. Nehmt euch daher von ihnen keine Vertrauten, bevor sie nicht auf Allahs Weg auswandern! Kehren sie sich jedoch ab, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch von ihnen weder Schutzherrn noch Helfer,

4:90außer denjenigen, die sich einem Volk anschließen, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, oder die zu euch gekommen sind, weil ihre Brüste beklommen sind, gegen euch zu kämpfen oder gegen ihr (eigenes) Volk zu kämpfen. Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er ihnen wahrlich Gewalt über euch gegeben, und dann hätten sie gegen euch wahrlich gekämpft. Wenn sie sich jedoch von euch fernhalten und dann nicht gegen euch kämpfen, sondern Frieden anbieten, so hat euch Allah keine Veranlassung gegeben, gegen sie (vorzugehen).

4:91Ihr werdet andere finden, die vor euch Sicherheit und vor ihrem (eigenen) Volk Sicherheit wollen. Jedesmal, wenn sie wieder der Versuchung ausgesetzt sind, werden sie in ihr zu Fall gebracht. Wenn sie sich nicht von euch fernhalten und euch nicht Frieden anbieten und nicht ihre Hände zurückhalten, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr auf sie trefft. Über jene haben Wir euch deutliche Gewalt verliehen.

4:95Nicht gleich sind diejenigen unter den Gläubigen, die sitzen bleiben - außer denjenigen, die eine Schädigung haben -, den sich auf Allahs Weg mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person Abmühenden. Allah hat den sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person Abmühenden einen Vorzug gegeben vor denen, die sitzen bleiben. Aber allen hat Allah das Beste versprochen. Doch hat Allah die sich Abmühenden vor denen, die sitzen bleiben, mit großartigem Lohn bevorzugt,

4:98Ausgenommen die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern, die keine Möglichkeit haben auszuwandern und auf dem Weg nicht rechtgeleitet sind.

4:101Und wenn ihr im Land umherreist, so ist es keine Sünde für euch, das Gebet abzukürzen, wenn ihr befürchtet, diejenigen, die ungläubig sind, könnten euch überfallen. Die Ungläubigen sind euch ja ein deutlicher Feind.

4:102Und wenn du unter ihnen bist und nun für sie das Gebet anfuhrst, dann soll sich ein Teil von ihnen mit dir aufstellen, doch sollen sie ihre Waffen nehmen. Wenn sie (die Betenden) sich dann niedergeworfen haben, sollen sie hinter euch treten', und ein anderer Teil, die noch nicht gebetet hat, soll (nach vorne) kommen. Und sie sollen dann (auch) mit dir beten; doch sollen sie auf ihrer Hut sein und ihre Waffen nehmen. Diejenigen, die ungläubig sind, möchten, daß ihr eure Waffen und eure Sachen außer acht laßt, so daß sie auf einmal über euch herfallen (können). Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr unter Regen zu leiden habt oder krank seid, eure Waffen abzulegen. Aber seid auf eurer Hut. Gewiß, Allah bereitet für die Ungläubigen schmachvolle Strafe.

4:128Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Widersetzlichkeit oder Meidung befürchtet, so ist es keine Sünde für sie (beide), sich in Frieden zu einigen; denn friedliche Einigung ist besser. Und die Seelen sind der Habsucht zugänglich. Doch wenn ihr wohltätig seid und gottesfürchtig, so ist Allah dessen, was ihr tut, gewiß Kundig.

4:137Gewiß, diejenigen, die gläubig sind, hierauf ungläubig werden, hierauf (wieder) gläubig werden, hierauf (wieder) ungläubig werden und dann an Unglauben zunehmen - es ist nicht Allahs (Wille), ihnen zu vergeben noch sie einen (rechten) Weg zu leiten.

4:141die euch gegenüber abwarten. Wenn euch ein entscheidender Sieg von Allah beschieden ist, sagen sie: "Sind wir nicht mit euch gewesen?" Und wenn den Ungläubigen ein Sieg beschieden ist, sagen sie: "Haben wir uns nicht eurer (Angelegenheiten) bemächtigt gehabt und die Gläubigen von euch abgehalten?" Aber Allah wird zwischen euch am Tag der Auferstehung richten. Und Allah wird den Ungläubigen keine Möglichkeit geben(,) gegen die Gläubigen (vorzugehen).

4:151das sind die wahren Ungläubigen. Und für die Ungläubigen haben Wir schmachvolle Strafe bereitet.

4:155(Verflucht sind sie) dafür, daß sie ihr Abkommen brachen und Allahs Zeichen verleugneten und (daß sie) die Propheten zu Unrecht töteten und (daß sie) sagten: "Unsere Herzen sind verhüllt." - Nein! Vielmehr hat Allah sie für ihren Unglauben versiegelt; darum glauben sie nur wenig,

4:157und dafür, daß sie sagten: "Gewiß, wir haben al-Masih 'Isa, den Sohn Maryams, den Gesandten Allahs getötet." - Aber sie haben ihn weder getötet noch gekreuzigt, sondern es erschien ihnen so. Und diejenigen, die sich darüber uneinig sind, befinden sich wahrlich im Zweifel darüber. Sie haben kein Wissen darüber, außer daß sie Mutmaßungen folgen. Und sie haben ihn mit Gewißheit nicht getötet.

4:162Aber diejenigen unter ihnen, die im Wissen fest gegründet sind, und die Gläubigen glauben an das, was zu dir (an Offenbarung) herabgesandt worden ist, und was vor dir herabgesandt wurde, und diejenigen, die das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten und an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Ihnen werden Wir großartigen Lohn geben.

4:167Diejenigen, die ungläubig sind und von Allahs Weg abhalten, sind fürwahr weit abgeirrt.

4:168Für diejenigen, die ungläubig sind und Unrecht tun, ist es nicht Allahs (Wille), ihnen zu vergeben noch sie einen (rechten) Weg zu leiten,

4:176Sie fragen dich um Belehrung. Sag: "Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft. Wenn ein Mann umkommt, der keine Kinder hat, aber eine Schwester, dann steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterläßt. Und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen (beiden) zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt einem männlichen Geschlechts ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Allah gibt euch Klarheit, damit ihr (nicht) in die Irre geht. Allah weiß über alles Bescheid.