9 verses have
“tötet”
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)
4:29O die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf, es sei denn, daß es sich um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen handelt. Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiß Barmherzig gegen euch.
4:66Wenn Wir ihnen vorschreiben würden: "Tötet euch selbst oder zieht aus euren Wohnstätten aus", so täten sie es nicht, außer wenigen von ihnen. Wenn sie aber tun würden, wozu sie ermahnt werden, wäre es wahrlich besser für sie und eine größere Stärkung (im Glauben).
4:74So sollen denn diejenigen auf Allahs Weg kämpfen, die das diesseitige Leben für das Jenseits verkaufen. Und wer auf Allahs Weg kämpft und dann getötet wird oder siegt, dem werden Wir großartigen Lohn geben.
4:89Sie möchten gern, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so daß ihr (alle) gleich seiet. Nehmt euch daher von ihnen keine Vertrauten, bevor sie nicht auf Allahs Weg auswandern! Kehren sie sich jedoch ab, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch von ihnen weder Schutzherrn noch Helfer,
4:91Ihr werdet andere finden, die vor euch Sicherheit und vor ihrem (eigenen) Volk Sicherheit wollen. Jedesmal, wenn sie wieder der Versuchung ausgesetzt sind, werden sie in ihr zu Fall gebracht. Wenn sie sich nicht von euch fernhalten und euch nicht Frieden anbieten und nicht ihre Hände zurückhalten, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr auf sie trefft. Über jene haben Wir euch deutliche Gewalt verliehen.
4:92Es steht keinem Gläubigen zu, einen (anderen) Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen'. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet, (der hat) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien und ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen, es sei denn, sie erlassen (es ihm) als Almosen. Wenn er (der Getötete) zu einem euch feindlichen Volk gehörte und gläubig war, dann (gilt es,) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Und wenn er zu einem Volk gehörte, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, dann (gilt es,) ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen und einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten - als eine Reueannahme von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise.
4:93Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle, ewig darin zu bleiben. Und Allah zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm gewaltige Strafe.
4:155(Verflucht sind sie) dafür, daß sie ihr Abkommen brachen und Allahs Zeichen verleugneten und (daß sie) die Propheten zu Unrecht töteten und (daß sie) sagten: "Unsere Herzen sind verhüllt." - Nein! Vielmehr hat Allah sie für ihren Unglauben versiegelt; darum glauben sie nur wenig,
4:157und dafür, daß sie sagten: "Gewiß, wir haben al-Masih 'Isa, den Sohn Maryams, den Gesandten Allahs getötet." - Aber sie haben ihn weder getötet noch gekreuzigt, sondern es erschien ihnen so. Und diejenigen, die sich darüber uneinig sind, befinden sich wahrlich im Zweifel darüber. Sie haben kein Wissen darüber, außer daß sie Mutmaßungen folgen. Und sie haben ihn mit Gewißheit nicht getötet.
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Those who spend their wealth by night and day, privately and publicly, will receive their reward from their Lord. They have nothing to fear, nor shall they grieve.
The Holy Quran · Al-Baqara (The Cow) · 2:274