12 verses have
zwischen
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / An-Nisaa (The Women)

4:35Und wenn ihr Widerstreit zwischen den beiden befürchtet, dann setzt einen Schiedsrichter aus seiner Familie und einen Schiedsrichter aus ihrer Familie ein. Wenn sie (beide) eine Aussöhnung wollen, wird Allah sie (beide) in Einklang bringen. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allkundig.

4:58Allah befiehlt euch, anvertraute Güter ihren Eigentümern (wieder) auszuhändigen und, wenn ihr zwischen den Menschen richtet, in Gerechtigkeit zu richten. Wie trefflich ist das, womit Allah euch ermahnt! Gewiß, Allah ist Allhörend und Allsehend.

4:65Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen.

4:73Wenn euch aber Huld von Allah zuteil wird, sagt er ganz gewiß, als ob zwischen euch und ihm keine Freundschaft bestanden hätte: "O wäre ich doch mit ihnen zugegen gewesen! Dann hätte ich einen großartigen Erfolg erzielt."

4:90außer denjenigen, die sich einem Volk anschließen, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, oder die zu euch gekommen sind, weil ihre Brüste beklommen sind, gegen euch zu kämpfen oder gegen ihr (eigenes) Volk zu kämpfen. Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er ihnen wahrlich Gewalt über euch gegeben, und dann hätten sie gegen euch wahrlich gekämpft. Wenn sie sich jedoch von euch fernhalten und dann nicht gegen euch kämpfen, sondern Frieden anbieten, so hat euch Allah keine Veranlassung gegeben, gegen sie (vorzugehen).

4:92Es steht keinem Gläubigen zu, einen (anderen) Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen'. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet, (der hat) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien und ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen, es sei denn, sie erlassen (es ihm) als Almosen. Wenn er (der Getötete) zu einem euch feindlichen Volk gehörte und gläubig war, dann (gilt es,) einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Und wenn er zu einem Volk gehörte, zwischen dem und euch ein Abkommen besteht, dann (gilt es,) ein Blutgeld an seine Angehörigen aus(zu)händigen und einen gläubigen Sklaven (zu) befreien. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten - als eine Reueannahme von Allah. Und Allah ist Allwissend und Allweise.

4:105Gewiß, Wir haben dir das Buch mit der Wahrheit hinabgesandt, damit du zwischen den Menschen richtest auf Grund dessen, was Allah dir gezeigt hat. Sei kein Verfechter für die Verräter!

4:129Und ihr werdet zwischen den Frauen nicht gerecht handeln können, auch wenn ihr danach trachtet. Aber neigt nicht gänzlich (von einer weg zu der anderen), so daß ihr sie gleichsam in der Schwebe laßt. Und wenn ihr (es) wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, gewiß, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.

4:141die euch gegenüber abwarten. Wenn euch ein entscheidender Sieg von Allah beschieden ist, sagen sie: "Sind wir nicht mit euch gewesen?" Und wenn den Ungläubigen ein Sieg beschieden ist, sagen sie: "Haben wir uns nicht eurer (Angelegenheiten) bemächtigt gehabt und die Gläubigen von euch abgehalten?" Aber Allah wird zwischen euch am Tag der Auferstehung richten. Und Allah wird den Ungläubigen keine Möglichkeit geben(,) gegen die Gläubigen (vorzugehen).

4:143dazwischen hin und her schwankend - weder zu diesen noch zu jenen (gehörend). Und wen Allah in die Irre gehen läßt, für den wirst du keinen Weg finden.

4:150Diejenigen, die Allah und Seine Gesandten verleugnen und zwischen Allah und Seinen Gesandten einen Unterschied machen wollen und sagen: "Wir glauben an die einen und verleugnen die anderen", und einen Weg dazwischen einschlagen wollen,

4:152Denjenigen aber, die an Allah und Seine Gesandten glauben und keinen Unterschied zwischen jemandem von ihnen machen, denen wird Er ihren Lohn geben. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.