8 verses have
tun
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Fussilat (Explained in detail)

41:8Gewiß, diejenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, für sie wird es einen Lohn geben, der nicht aufhört.

41:17Was aber die Tamud angeht, so wollten Wir sie rechtleiten, sie aber liebten die Blindheit mehr als die Rechtleitung. Da ergriff sie der Donnerschlag der schmählichen Strafe für das, was sie erworben hatten.

41:20Wenn sie dann dort angekommen sind, legen ihr Gehör, ihre Augen und ihre Häute gegen sie Zeugnis ab über das, was sie zu tun pflegten.

41:27Ganz gewiß werden Wir diejenigen, die ungläubig sind, eine strenge Strafe kosten lassen, und ganz gewiß werden Wir ihnen das Schlechteste von dem vergelten, was sie zu tun pflegten.

41:28Das ist der Lohn der Feinde Allahs: das (Höllen)feuer, in dem sie die ewige Wohnstätte haben, als Vergeltung dafür, daß sie Unsere Zeichen zu verleugnen pflegten.

41:44Hätten Wir ihn zu einem fremdsprachigen Qur'an gemacht, hätten sie sicherlich gesagt: "Wären doch seine Zeichen ausführlich dargelegt worden! Wie, ein fremdsprachiger (Qur'an) und ein Araber?" Sag: Er ist für diejenigen, die glauben, eine Rechtleitung und eine Heilung. Und diejenigen, die nicht glauben, haben Schwerhörigkeit in ihren Ohren, und er ist für sie (wie) Blindheit. Diese sind, als würde ihnen von einem fernen Ort aus zugerufen.

41:47Ihm ist das Wissen um die Stunde vorbehalten. Keine Früchte kommen aus ihren Hüllen hervor und kein weibliches Wesen wird schwanger und kommt nieder, außer mit Seinem Wissen. Und am Tag, da Er ihnen zurufen wird: "Wo sind denn Meine Teilhaber?", werden sie sagen: "Wir geben Dir zur Antwort': Es gibt unter uns keinen Zeugen (hierfür)."

41:50Und wenn Wir ihn Barmherzigkeit von Uns kosten lassen nach Leid, das ihm widerfuhr, sagt er ganz gewiß: "Das steht mir zu. Und ich glaube nicht, daß die Stunde sich einstellen wird. Und wenn ich zu meinem Herrn zurückgebracht werde, werde ich sicherlich das Beste bei Ihm erhalten." Aber Wir werden denjenigen, die ungläubig sind, ganz gewiß kundtun, was sie getan haben; und Wir werden sie ganz gewiß von harter Strafe kosten lassen.