9 verses have
einen
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Fath (The Victory)

48:1Gewiß, Wir haben dir einen deutlichen Sieg verliehen,

48:2damit dir Allah das von deinen Sünden vergebe, was vorher war und was später sein wird, und damit Er Seine Gunst an dir vollende und dich einen geraden Weg leite

48:9damit ihr an Allah und Seinen Gesandten glaubt, ihm beisteht und ihn hochachtet und (damit ihr) Ihn preist morgens und abends.

48:13Doch wer an Allah und Seinen Gesandten nicht glaubt - gewiß, so haben Wir für die Ungläubigen eine Feuerglut bereitet.

48:17Keinen Grund zur Bedrängnis gibt es für den Blinden, und keinen Grund zur Bedrängnis gibt es für den Hinkenden, und keinen Grund zur Bedrängnis gibt es für den Kranken. Wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, den wird Er in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen. Wer sich jedoch abkehrt, den straft Er mit schmerzhafter Strafe.

48:20Allah hat euch versprochen, daß ihr viel Beute machen werdet. So hat Er euch diese schnell gewährt und die Hände der Menschen von euch zurückgehalten, und (dies,) damit es ein Zeichen für die Gläubigen sei und Er euch einen geraden Weg leite.

48:26Als diejenigen, die ungläubig waren, in ihren Herzen die Hitzigkeit entfachten, die Hitzigkeit der Unwissenheit -, da sandte Allah Seine innere Ruhe auf Seinen Gesandten und auf die Gläubigen herab und ließ sie an dem Wort der Gottesfurcht festhalten. Sie hatten ja ein größeres Anrecht darauf und waren dessen würdig. Und Allah weiß über alles Bescheid.

48:27Allah hat ja Seinem Gesandten das Traumgesicht der Wahrheit entsprechend wahr gemacht: Ihr werdet ganz gewiß, wenn Allah will, die geschützte Gebetsstätte in Sicherheit betreten, sowohl mit geschorenem Kopf als auch (mit) gekürztem Haar), und ohne euch zu fürchten. Er wußte doch, was ihr nicht wußtet, und so be stimmte Er (für euch) vorher einen nahen Sieg.

48:28Er ist es, Der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit gesandt hat, um ihr die Oberhand über alle Religion zu geben. Und Allah genügt als Zeuge.