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Land
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Maaida (The Table)

5:21O mein Volk, tretet in das geheiligte Land ein, das Allah für euch bestimmt hat, und kehrt nicht den Rücken, denn dann werdet ihr als Verlierer zurückkehren."

5:33Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah und Seinen Gesandten und sich bemühen, auf der Erde Unheil zu stiften, ist indessen (der), daß sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder daß ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden, oder daß sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für sie eine Schande im Diesseits, und im Jenseits gibt es für sie gewaltige Strafe,

5:96Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres und (all) das Eßbare aus ihm als Nießbrauch für euch und für die Reisenden; doch verboten ist euch die Jagd auf die Landtiere, solange ihr im Zustand der Pilgerweihe seid. Und fürchtet Allah, zu Dem ihr versammelt werdet.

5:106O die ihr glaubt, wenn einem von euch der Tod naht zu der Zeit, da (er sein) Vermächtnis (macht), (soll) das Zeugnis unter euch (erfolgen) durch zwei gerechte Personen von euch, oder durch zwei andere, (die) nicht von euch (sind), wenn ihr im Land umherreist und euch dann das Unglück des Todes trifft. Ihr sollt sie nach dem Gebet festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr zweifelt, bei Allah schwören: "Wir verkaufen es für keinen Preis, auch wenn es sich um einen Verwandten handelt, und verheimlichen das Zeugnis Allahs nicht; wir gehörten sonst wahrlich zu den Sündhaften."