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Tiere
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Maaida (The Table)

5:2O die ihr glaubt, entweiht nicht die Kultzeichen Allahs, noch den Schutzmonat, noch die Opfertiere, noch die Halsgehänge, noch die, die das geschützte Haus aufsuchen, indem sie nach Huld von ihrem Herrn trachten und nach Wohlgefallen. - Wenn ihr den Weihezustand abgelegt habt, dann dürft ihr jagen. - Und der Haß, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, weil sie euch von der geschützten Gebetsstätte abgehalten haben, soll euch ja nicht dazu bringen zu übertreten. Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.

5:4Sie fragen dich, was ihnen erlaubt ist. Sag: Erlaubt sind euch die guten Dinge. Und wenn ihr beutegreifende Tiere durch Abrichtung von dem gelehrt habt, was Allah euch gelehrt hat, dann eßt von dem, was sie für euch fassen, und sprecht den Namen Allahs darüber aus. Und fürchtet Allah. Allah ist schnell im Abrechnen.

5:96Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres und (all) das Eßbare aus ihm als Nießbrauch für euch und für die Reisenden; doch verboten ist euch die Jagd auf die Landtiere, solange ihr im Zustand der Pilgerweihe seid. Und fürchtet Allah, zu Dem ihr versammelt werdet.

5:97Allah hat die Ka'ba, das geschützte Haus, zu einer Stätte des Gottesdienstes für die Menschen gemacht, und (ebenso) den Schutzmonat, die Opfertiere und die (Opfertiere mit den) Halsgehänge(n). Dies, damit ihr wisset, daß Allah weiß, was in den Himmeln und was auf der Erde ist, und daß Allah über alles Bescheid weiß.