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glaubt
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Maaida (The Table)

5:1O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen! Erlaubt (zu essen) sind euch die Vierfüßler unter dem Vieh, außer dem, was euch verlesen wird, ohne daß ihr jedoch das Jagdwild als erlaubt betrachtet, während ihr im Zustand der Pilgerweihe seid. Allah ordnet an, was Er will.

5:2O die ihr glaubt, entweiht nicht die Kultzeichen Allahs, noch den Schutzmonat, noch die Opfertiere, noch die Halsgehänge, noch die, die das geschützte Haus aufsuchen, indem sie nach Huld von ihrem Herrn trachten und nach Wohlgefallen. - Wenn ihr den Weihezustand abgelegt habt, dann dürft ihr jagen. - Und der Haß, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, weil sie euch von der geschützten Gebetsstätte abgehalten haben, soll euch ja nicht dazu bringen zu übertreten. Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.

5:6O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch damit über das Gesicht und die Hände. Allah will euch keine Bedrängnis auferlegen, sondern Er will euch reinigen und Seine Gunst an euch vollenden, auf daß ihr dankbar sein möget.

5:8O die ihr glaubt, seid Wahrer (der Sache) Allahs als Zeugen für die Gerechtigkeit. Und der Haß, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, soll euch ja nicht dazu bringen, daß ihr nicht gerecht handelt. Handelt gerecht. Das kommt der Gottesfurcht näher. Und fürchtet Allah. Gewiß, Allah ist Kundig dessen, was ihr tut.

5:11O ihr, die ihr glaubt, gedenkt Allahs Gunst an euch, (damals) als (gewisse) Leute vorhatten, ihre Hände nach euch auszustrecken, worauf Er ihre Hände von euch zurückhielt. Und fürchtet Allah. Und auf Allah sollen sich die Gläubigen verlassen.

5:12Allah hatte ja mit den Kinder Isra'ils ein Abkommen getroffen. Und Wir beriefen von ihnen zwölf Obmänner. Und Allah sagte: "Ich bin mit euch. Wenn ihr das Gebet verrichtet, die Abgabe entrichtet, an Meine Gesandten glaubt und ihnen beisteht und Allah ein gutes Darlehen gebt, werde Ich euch ganz gewiß eure bösen Taten tilgen und euch ganz gewiß in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen. Wer aber von euch danach ungläubig wird, der ist wirklich vom rechten Weg abgeirrt."

5:35O die ihr glaubt, fürchtet Allah und trachtet nach einem Mittel zu Ihm und müht euch auf Seinem Weg ab, auf daß es euch wohl ergehen möge!

5:51O die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Schutzherren! Sie sind einer des anderen Schutzherren. Und wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, der gehört zu ihnen. Gewiß, Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht.

5:54O die ihr glaubt, wer von euch sich von seiner Religion abkehrt -, so wird Allah Leute bringen, die Er liebt und die Ihn lieben, bescheiden gegenüber den Gläubigen, mächtig (auftretend) gegenüber den Ungläubigen, und die sich auf Allahs Weg abmühen und nicht den Tadel des Tadlers fürchten. Das ist Allahs Huld, die Er gewährt, wem Er will. Allah ist Allumfassend und Allwissend.

5:57O die ihr glaubt, nehmt nicht diejenigen, die sich über eure Religion lustig machen und sie zum Gegenstand des Spiels nehmen, von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, und die Ungläubigen zu Schutzherren. Und fürchtet Allah, wenn ihr gläubig seid!

5:65Wenn die Leute der Schrift nur glaubten und gottesfürchtig wären, würden Wir ihnen wahrlich ihre bösen Taten tilgen und sie wahrlich in die Gärten der Wonne eingehen lassen.

5:69Gewiß, diejenigen, die glauben', und diejenigen, die dem Judentum angehören, und die Säbier und die Christen, - wer (immer) an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und rechtschaffen handelt, - über die soll keine Furcht kommen, noch sollen sie traurig sein.

5:87O die ihr glaubt, verbietet nicht die guten Dinge, die Allah euch erlaubt hat. und übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter.

5:88Und eßt von dem, womit Allah euch versorgt hat, als etwas Erlaubtem und Gutem, und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt!

5:90O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf daß es euch wohl ergehen möge!

5:94O die ihr glaubt, Allah wird euch ganz gewiß mit etwas von dem Jagdwild prüfen, das eure Hände und Lanzen erreichen (können), damit Allah denjenigen kenne, der Ihn im Verborgenen fürchtet. Wer nun danach eine Übertretung begeht, für den gibt es schmerzhafte Strafe.

5:95O die ihr glaubt, tötet nicht das Jagdwild, während ihr im Zustand der Pilgerweihe seid! Wer von euch es vorsätzlich tötet, (für den gilt es,) eine Ersatzleistung (zu zahlen), ein Gleiches, wie das, was er getötet hat, an Stück Vieh - darüber sollen zwei gerechte Personen von euch richten - (eine Ersatzleistung, die) als Opfertier die Ka'ba erreichen soll. Oder (er leistet als) eine Sühne die Speisung von Armen oder die (entsprechende) Ersatzleistung an Fasten, damit er die schlimmen Folgen seines Verhaltens koste. Allah verzeiht, was (vorher) geschehen ist. Wer aber rückfällig wird, den wird Allah der Vergeltung aussetzen. Allah ist Allmächtig und Besitzer von Vergeltungsgewalt.

5:101O die ihr glaubt, fragt nicht nach Dingen, die, wenn sie euch offengelegt werden, euch leid tun, wenn ihr nach ihnen fragt zu der Zeit, da der Qur'an offenbart wird, sie euch (gewiß) offengelegt werden, wo Allah sie übergangen hat. Und Allah ist Allvergebend und Nachsichtig.

5:105O die ihr glaubt, wacht über euch selbst! Wer abirrt, kann euch keinen Schaden zufügen, wenn ihr rechtgeleitet seid. Zu Allah wird eure aller Rückkehr sein, und dann wird Er kundtun, was ihr zu tun pflegtet.

5:106O die ihr glaubt, wenn einem von euch der Tod naht zu der Zeit, da (er sein) Vermächtnis (macht), (soll) das Zeugnis unter euch (erfolgen) durch zwei gerechte Personen von euch, oder durch zwei andere, (die) nicht von euch (sind), wenn ihr im Land umherreist und euch dann das Unglück des Todes trifft. Ihr sollt sie nach dem Gebet festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr zweifelt, bei Allah schwören: "Wir verkaufen es für keinen Preis, auch wenn es sich um einen Verwandten handelt, und verheimlichen das Zeugnis Allahs nicht; wir gehörten sonst wahrlich zu den Sündhaften."

5:111Und als Ich den Jüngern eingab: "Glaubt an Mich und an Meinen Gesandten!" Sie sagten: "Wir glauben. Bezeuge, daß wir Dir ergeben sind!"