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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Maaida (The Table)

5:5Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt, als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Hurerei treiben und sich Liebschaften halten. Wer den Glauben verleugnet, dessen Werk wird hinfällig, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern.

5:17Ungläubig sind ja diejenigen, die sagen: "Allah ist ja al-Masih, der Sohn Maryams". Sag: Wer vermag denn gegen Allah etwas (auszurichten), wenn Er alMasih, den Sohn Maryams, seine Mutter und all diejenigen, die auf der Erde sind, vernichten will? Allah gehört die Herrschaft der Himmel und der Erde und dessen, was dazwischen ist. Er erschafft, was Er will. Und Allah hat zu allem die Macht.

5:18Die Juden und Christen sagen: "Wir sind Allahs Söhne und Seine Lieblinge." Sag: Warum bestraft Er euch dann für eure Sünden? Nein! Vielmehr seid ihr menschliche Wesen von denen, die Er erschaffen hat. Er vergibt, wem Er will, und Er straft, wen Er will. Und Allah gehört die Herrschaft der Himmel und der Erde und dessen, was dazwischen ist, und zu Ihm ist der Ausgang.

5:40Weißt du nicht, daß Allah die Herrschaft über die Himmel und die Erde gehört? Er straft, wen Er will, und vergibt, wem Er will. Und Allah hat zu allem die Macht.

5:51O die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Schutzherren! Sie sind einer des anderen Schutzherren. Und wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, der gehört zu ihnen. Gewiß, Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht.

5:106O die ihr glaubt, wenn einem von euch der Tod naht zu der Zeit, da (er sein) Vermächtnis (macht), (soll) das Zeugnis unter euch (erfolgen) durch zwei gerechte Personen von euch, oder durch zwei andere, (die) nicht von euch (sind), wenn ihr im Land umherreist und euch dann das Unglück des Todes trifft. Ihr sollt sie nach dem Gebet festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr zweifelt, bei Allah schwören: "Wir verkaufen es für keinen Preis, auch wenn es sich um einen Verwandten handelt, und verheimlichen das Zeugnis Allahs nicht; wir gehörten sonst wahrlich zu den Sündhaften."

5:107Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sünde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schwören: "Unser Zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren Zeugnis. Und wir haben nicht übertreten; wir gehörten sonst wahrlich zu den Ungerechten."

5:108Das ist eher geeignet, daß sie das Zeugnis, wie es sein soll, ablegen oder sie befürchten (müssen), daß nach ihren Eiden wieder (andere) Eide (geschworen) werden. Und fürchtet Allah und hört! Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht.

5:120Allah gehört die Herrschaft über die Himmel und die Erde und das, was in ihnen ist. Und Er hat zu allem die Macht.