14 verses have
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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Maaida (The Table)

5:2O die ihr glaubt, entweiht nicht die Kultzeichen Allahs, noch den Schutzmonat, noch die Opfertiere, noch die Halsgehänge, noch die, die das geschützte Haus aufsuchen, indem sie nach Huld von ihrem Herrn trachten und nach Wohlgefallen. - Wenn ihr den Weihezustand abgelegt habt, dann dürft ihr jagen. - Und der Haß, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, weil sie euch von der geschützten Gebetsstätte abgehalten haben, soll euch ja nicht dazu bringen zu übertreten. Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.

5:8O die ihr glaubt, seid Wahrer (der Sache) Allahs als Zeugen für die Gerechtigkeit. Und der Haß, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, soll euch ja nicht dazu bringen, daß ihr nicht gerecht handelt. Handelt gerecht. Das kommt der Gottesfurcht näher. Und fürchtet Allah. Gewiß, Allah ist Kundig dessen, was ihr tut.

5:11O ihr, die ihr glaubt, gedenkt Allahs Gunst an euch, (damals) als (gewisse) Leute vorhatten, ihre Hände nach euch auszustrecken, worauf Er ihre Hände von euch zurückhielt. Und fürchtet Allah. Und auf Allah sollen sich die Gläubigen verlassen.

5:26Er (Allah) sagte: "Gewiß, so soll es ihnen denn für vierzig Jahre verwehrt sein, (während derer) sie auf der Erde umherirren. So sei nicht betrübt über das Volk der Frevler!"

5:47Und so sollen die Leute des Evangeliums nach dem walten, was Allah darin herabgesandt hat. Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Frevler.

5:60Sag: Soll ich euch kundtun, was als Belohnung bei Allah (noch) schlechter ist? Diejenigen, die Allah verflucht hat und denen Er zürnt und aus denen Er Affen und Schweine gemacht hat und die falschen Göttern dienen. Diese befinden sich in einer (noch) schlechteren Lage und sind (noch) weiter vom rechten Weg abgeirrt.

5:69Gewiß, diejenigen, die glauben', und diejenigen, die dem Judentum angehören, und die Säbier und die Christen, - wer (immer) an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und rechtschaffen handelt, - über die soll keine Furcht kommen, noch sollen sie traurig sein.

5:84Warum sollten wir nicht an Allah glauben und an das, was von der Wahrheit zu uns gekommen ist, und begehren, daß uns unser Herr zusammen mit dem rechtschaffenen Volk (in den Paradiesgarten) eingehen lasse?"

5:95O die ihr glaubt, tötet nicht das Jagdwild, während ihr im Zustand der Pilgerweihe seid! Wer von euch es vorsätzlich tötet, (für den gilt es,) eine Ersatzleistung (zu zahlen), ein Gleiches, wie das, was er getötet hat, an Stück Vieh - darüber sollen zwei gerechte Personen von euch richten - (eine Ersatzleistung, die) als Opfertier die Ka'ba erreichen soll. Oder (er leistet als) eine Sühne die Speisung von Armen oder die (entsprechende) Ersatzleistung an Fasten, damit er die schlimmen Folgen seines Verhaltens koste. Allah verzeiht, was (vorher) geschehen ist. Wer aber rückfällig wird, den wird Allah der Vergeltung aussetzen. Allah ist Allmächtig und Besitzer von Vergeltungsgewalt.

5:100Sag: Nicht gleich sind das Schlechte und das Gute, auch wenn die Menge des Schlechten dir gefallen sollte. Darum fürchtet Allah, o die ihr Verstand besitzt, auf daß es euch wohl ergehen möge!

5:106O die ihr glaubt, wenn einem von euch der Tod naht zu der Zeit, da (er sein) Vermächtnis (macht), (soll) das Zeugnis unter euch (erfolgen) durch zwei gerechte Personen von euch, oder durch zwei andere, (die) nicht von euch (sind), wenn ihr im Land umherreist und euch dann das Unglück des Todes trifft. Ihr sollt sie nach dem Gebet festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr zweifelt, bei Allah schwören: "Wir verkaufen es für keinen Preis, auch wenn es sich um einen Verwandten handelt, und verheimlichen das Zeugnis Allahs nicht; wir gehörten sonst wahrlich zu den Sündhaften."

5:107Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sünde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schwören: "Unser Zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren Zeugnis. Und wir haben nicht übertreten; wir gehörten sonst wahrlich zu den Ungerechten."

5:108Das ist eher geeignet, daß sie das Zeugnis, wie es sein soll, ablegen oder sie befürchten (müssen), daß nach ihren Eiden wieder (andere) Eide (geschworen) werden. Und fürchtet Allah und hört! Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht.

5:114'Isa, der Sohn Maryams, sagte: "O Allah, unser Herr, sende zu uns einen Tisch (mit Speisen) vom Himmel herab, der für uns, für den ersten von uns und den letzten von uns, ein Fest sein soll und ein Zeichen von Dir. Und versorge uns. Du bist ja der beste Versorger."