6 verses have
sollen
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Maaida (The Table)

5:11O ihr, die ihr glaubt, gedenkt Allahs Gunst an euch, (damals) als (gewisse) Leute vorhatten, ihre Hände nach euch auszustrecken, worauf Er ihre Hände von euch zurückhielt. Und fürchtet Allah. Und auf Allah sollen sich die Gläubigen verlassen.

5:47Und so sollen die Leute des Evangeliums nach dem walten, was Allah darin herabgesandt hat. Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Frevler.

5:69Gewiß, diejenigen, die glauben', und diejenigen, die dem Judentum angehören, und die Säbier und die Christen, - wer (immer) an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und rechtschaffen handelt, - über die soll keine Furcht kommen, noch sollen sie traurig sein.

5:95O die ihr glaubt, tötet nicht das Jagdwild, während ihr im Zustand der Pilgerweihe seid! Wer von euch es vorsätzlich tötet, (für den gilt es,) eine Ersatzleistung (zu zahlen), ein Gleiches, wie das, was er getötet hat, an Stück Vieh - darüber sollen zwei gerechte Personen von euch richten - (eine Ersatzleistung, die) als Opfertier die Ka'ba erreichen soll. Oder (er leistet als) eine Sühne die Speisung von Armen oder die (entsprechende) Ersatzleistung an Fasten, damit er die schlimmen Folgen seines Verhaltens koste. Allah verzeiht, was (vorher) geschehen ist. Wer aber rückfällig wird, den wird Allah der Vergeltung aussetzen. Allah ist Allmächtig und Besitzer von Vergeltungsgewalt.

5:106O die ihr glaubt, wenn einem von euch der Tod naht zu der Zeit, da (er sein) Vermächtnis (macht), (soll) das Zeugnis unter euch (erfolgen) durch zwei gerechte Personen von euch, oder durch zwei andere, (die) nicht von euch (sind), wenn ihr im Land umherreist und euch dann das Unglück des Todes trifft. Ihr sollt sie nach dem Gebet festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr zweifelt, bei Allah schwören: "Wir verkaufen es für keinen Preis, auch wenn es sich um einen Verwandten handelt, und verheimlichen das Zeugnis Allahs nicht; wir gehörten sonst wahrlich zu den Sündhaften."

5:107Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sünde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schwören: "Unser Zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren Zeugnis. Und wir haben nicht übertreten; wir gehörten sonst wahrlich zu den Ungerechten."