3 verses have
sonst
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Maaida (The Table)

5:106O die ihr glaubt, wenn einem von euch der Tod naht zu der Zeit, da (er sein) Vermächtnis (macht), (soll) das Zeugnis unter euch (erfolgen) durch zwei gerechte Personen von euch, oder durch zwei andere, (die) nicht von euch (sind), wenn ihr im Land umherreist und euch dann das Unglück des Todes trifft. Ihr sollt sie nach dem Gebet festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr zweifelt, bei Allah schwören: "Wir verkaufen es für keinen Preis, auch wenn es sich um einen Verwandten handelt, und verheimlichen das Zeugnis Allahs nicht; wir gehörten sonst wahrlich zu den Sündhaften."

5:107Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sünde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schwören: "Unser Zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren Zeugnis. Und wir haben nicht übertreten; wir gehörten sonst wahrlich zu den Ungerechten."

5:115Allah sagte: "Ich werde ihn gewiß zu euch hinabsenden. Wer von euch aber danach ungläubig ist, den werde Ich mit einer Strafe strafen, mit der Ich (sonst) niemanden (anderen) der Weltenbewohner strafe."