6 verses have
treten
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Maaida (The Table)

5:2O die ihr glaubt, entweiht nicht die Kultzeichen Allahs, noch den Schutzmonat, noch die Opfertiere, noch die Halsgehänge, noch die, die das geschützte Haus aufsuchen, indem sie nach Huld von ihrem Herrn trachten und nach Wohlgefallen. - Wenn ihr den Weihezustand abgelegt habt, dann dürft ihr jagen. - Und der Haß, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, weil sie euch von der geschützten Gebetsstätte abgehalten haben, soll euch ja nicht dazu bringen zu übertreten. Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.

5:22Sie sagten: "O Musa, in ihm ist ein übermächtiges Volk. Wir werden es gewiß nicht betreten, bis sie aus ihm herausgehen. Wenn sie aus ihm herausgehen, dann wollen wir (es) gewiß betreten."

5:24Sie (, die anderen,) sagten: "O Musa, gewiß werden wir es niemals betreten, solange sie darin sind. Geh doch du und dein Herr hin und kämpft! Wir werden hier sitzen bleiben."

5:54O die ihr glaubt, wer von euch sich von seiner Religion abkehrt -, so wird Allah Leute bringen, die Er liebt und die Ihn lieben, bescheiden gegenüber den Gläubigen, mächtig (auftretend) gegenüber den Ungläubigen, und die sich auf Allahs Weg abmühen und nicht den Tadel des Tadlers fürchten. Das ist Allahs Huld, die Er gewährt, wem Er will. Allah ist Allumfassend und Allwissend.

5:61Wenn sie zu euch kommen, sagen sie: "Wir glauben", wo sie schon mit Unglauben (behaftet) eintreten und auch noch mit ihm (behaftet wieder) herausgehen. Doch Allah weiß sehr wohl, was sie verbergen.

5:107Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sünde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schwören: "Unser Zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren Zeugnis. Und wir haben nicht übertreten; wir gehörten sonst wahrlich zu den Ungerechten."