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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Hashr (The Exile)

59:2Er ist es, Der diejenigen von den Leuten der Schrift, die ungläubig sind, aus ihren Wohnstätten zur ersten Versammlung vertrieben hat. Ihr habt nicht geglaubt, daß sie fortziehen würden; und sie meinten, daß ihre Festungen sie vor Allah schützten. Da kam Allah über sie, von wo sie nicht (damit) rechneten, und jagte in ihre Herzen Schrecken, so daß sie ihre Häuser mit ihren (eigenen) Händen und den Händen der Gläubigen zerstörten. Darum zieht die Lehre daraus, o die ihr Einsicht besitzt.

59:7Was Allah Seinem Gesandten von den Bewohnern der Städte als kampflose Beute zugeteilt hat, das gehört Allah, Seinem Gesandten und den Verwandten, den Waisen, den Armen und dem Sohn des Weges. Dies, damit es nicht nur im Kreis der Reichen von euch bleibt. Was nun der Gesandte euch gibt, das nehmt; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah. Gewiß, Allah ist streng im Bestrafen.

59:8(Das gehört) den armen Auswanderern, die aus ihren Wohnstätten und von ihrem Besitz vertrieben worden sind, weil sie nach Huld von Allah und Wohlgefallen trachten und Allah und Seinem Gesandten helfen. Das sind die Wahrhaftigen.

59:9Und diejenigen, die in der Wohnstätte und im Glauben vor ihnen zu Hause waren, lieben (all die,) wer zu ihnen ausgewandert ist, und empfinden in ihren Brüsten kein Bedürfnis nach dem, was (diesen) gegeben worden ist, und sie ziehen (sie) sich selbst vor, auch wenn sie selbst Mangel erlitten. Und diejenigen, die vor ihrer eigenen Habsucht bewahrt bleiben, das sind diejenigen, denen es wohl ergeht.

59:16Es ist wie das Gleichnis des Satans, wenn er zum Menschen sagt: "Sei ungläubig." Wenn er dann ungläubig geworden ist, sagt er: "Gewiß, ich bin unschuldig an dir. Gewiß, ich fürchte Allah, den Herrn der Weltenbewohner."