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bei
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Mumtahana (She that is to be examined)

60:9Er verbietet euch nur, diejenigen, die gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch aus euren Wohnstätten vertrieben und zu eurer Vertreibung Beistand geleistet haben, zu Schutzherren zu nehmen. Diejenigen, die sie zu Schutzherren nehmen, das sind die Ungerechten.

60:11Und wenn euch etwas von euren Gattinnen bei den Ungläubigen verlorengeht und ihr dann (in) eine(r) Strafmaßnahme (Beute) macht, dann gebt denjenigen, deren Gattinnen fortgegangen sind, soviel, wie sie (zuvor für sie) ausgegeben haben. Und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt.

60:12O Prophet, wenn gläubige Frauen zu dir kommen, um dir den Treueid zu leisten, daß sie Allah nichts beigesellen, nicht stehlen, keine Unzucht begehen, ihre Kinder nicht töten, keine Verleumdung vorbringen, die sie vor ihren (eigenen) Händen und Füßen ersinnen, und sich dir nicht widersetzen in dem, was recht ist, dann nimm ihren Treueid an und bitte Allah für sie um Vergebung. Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.