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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Mumtahana (She that is to be examined)

60:4Ihr habt doch ein schönes Vorbild in Ibrahim und denjenigen, die mit ihm waren, als sie zu ihrem Volk sagten: "Wir sind unschuldig an euch und an dem, dem ihr anstatt Allahs dient. Wir verleugnen euch, und zwischen uns und euch haben sich Feindschaft und Haß auf immer offenkundig gezeigt, bis ihr an Allah allein glaubt." (Dies), außer das Wort Ibrahims zu seinem Vater: "Ich werde ganz gewiß für dich um Vergebung bitten; doch vermag ich für dich vor Allah gar nichts auszurichten. Unser Herr, auf Dich verlassen wir uns, und Dir wenden wir uns reuig zu. Und zu Dir ist der Ausgang.

60:8Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiß, Allah liebt die Gerechten.

60:9Er verbietet euch nur, diejenigen, die gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch aus euren Wohnstätten vertrieben und zu eurer Vertreibung Beistand geleistet haben, zu Schutzherren zu nehmen. Diejenigen, die sie zu Schutzherren nehmen, das sind die Ungerechten.

60:10O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Allah weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. Und gebt ihnen (jedoch), was sie (früher als Morgengabe) ausgegeben haben. Es ist für euch kein Vergehen, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt. Und haltet nicht an der Ehe mit den ungläubigen Frauen fest, und fordert, was ihr (als Morgengabe) ausgegeben habt, zurück. Auch sie sollen zurückfordern, was sie ausgegeben haben. Das ist Allahs Urteil; Er richtet zwischen euch. Und Allah ist Allwissend und Allweise.

60:11Und wenn euch etwas von euren Gattinnen bei den Ungläubigen verlorengeht und ihr dann (in) eine(r) Strafmaßnahme (Beute) macht, dann gebt denjenigen, deren Gattinnen fortgegangen sind, soviel, wie sie (zuvor für sie) ausgegeben haben. Und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt.

60:13O die ihr glaubt, nehmt nicht Leute zu Schutzherren, denen Allah zürnt. Sie haben ja die Hoffnung auf das Jenseits aufgegeben, so wie die Ungläubigen die Hoffnung (auf Wiederauferstehung) der (Toten) in den Gräbern aufgegeben haben.