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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / At-Talaaq (Divorce)

65:2Wer aber Allahs Grenzen übertritt, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Du weißt nicht, vielleicht führt Allah danach eine neue Lage herbei. Wenn sie dann ihre Frist erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise. Und nehmt zwei gerechte Personen von euch zu Zeugen, und legt das Zeugnis (in Aufrichtigkeit) um Allahs willen ab. Damit wird ermahnt, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg

65:3und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. Und wer sich auf Allah verläßt, dem ist Er seine Genüge. Allah wird gewiß (die Durchführung) seine(r) Angelegenheit erreichen. Allah legt ja für alles ein Maß fest.

65:4Und diejenigen von euren Frauen, die keine Monatsblutung mehr erwarten, wenn ihr im Zweifel seid, so ist ihre Wartezeit drei Monate; und ebenso derjenigen, die (noch) keine Monatsblutung haben. Diejenigen, die schwanger sind - ihre Frist ist (erreicht), wenn sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er in seiner Angelegenheit Erleichterung.

65:5Das ist Allahs Anordnung, die Er zu euch (als Offenbarung) herabgesandt hat. Und wer Allah fürchtet, dem tilgt Er seine bösen Taten und dem gewährt Er großartigen Lohn.

65:11einen Gesandten, der euch Allahs Zeichen verliest, die alles klar machen, um diejenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, aus den Finsternissen ins Licht hinauszubringen. Und wer an Allah glaubt und rechtschaffen handelt, den wird Er in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig und auf immer darin zu bleiben. Allah hat ihm (damit) ja eine schöne Versorgung gewährt.