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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Anfaal (The Spoils of War)

8:16Wer ihnen an jenem Tag den Rücken kehrt - außer, er setzt sich ab zum Kampf, oder er schließt sich einer (anderen) Schar an -, zieht sich fürwahr Zorn von Allah zu, und sein Zufluchtsort ist die Hölle - ein schlimmer Ausgang!

8:60Und haltet für sie bereit, was ihr an Kraft und an kampfbereiten Pferden (haben) könnt, um damit den Feinden Allahs und euren Feinden Angst zu machen, sowie anderen außer ihnen, die ihr nicht kennt; Allah aber kennt sie! Und was immer ihr auf Allahs Weg ausgebt, wird euch in vollem Maß zukommen, und es wird euch kein Unrecht zugefügt.

8:72Gewiß, diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person auf Allahs Weg abgemüht haben, und diejenigen, die (jenen) Zuflucht gewährt und (ihnen) geholfen haben, sie sind einer des anderen Schutzherren. Zu denjenigen aber, die glauben und nicht ausgewandert sind, habt ihr kein Schutzverhältnis, bis sie auswandern. Wenn sie euch jedoch um der (euch gemeinsamen) Religion willen um Hilfe bitten, dann obliegt euch die Hilfe, außer gegen Leute, zwischen euch und denen ein Abkommen besteht. Und was ihr tut, sieht Allah wohl.

8:73Und diejenigen, die ungläubig sind, sind einer des anderen Schutzherren. - Wenn ihr es nicht tut, wird es im Land Aufruhr und großes Unheil geben.