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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Anfaal (The Spoils of War)

8:33Aber Allah würde sie nimmer strafen, solange du unter ihnen bist; und Allah würde sie nimmer strafen, solange sie um Vergebung bitten.

8:39Und kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung mehr gibt und (bis) die Religion gänzlich Allahs ist. Wenn sie jedoch aufhören, so sieht Allah wohl, was sie tun.

8:53Dies, weil Allah nimmer eine Gunst, die Er einem Volk erwiesen hat, ändert, bis sie das ändern, was in ihnen selbst ist, und weil Allah Allhörend und Allwissend ist.

8:56mit denen du eine Verpflichtung eingegangen bist, die aber dann ihre Verpflichtung jedesmal brechen und nicht gottesfürchtig sind.

8:67Es steht keinem Propheten zu, Gefangene zu haben, bis er (den Feind überall) im Land schwer niedergekämpft hat. Ihr wollt Glücksgüter des Diesseitigen, aber Allah will das Jenseits. Allah ist Allmächtig und Allweise.

8:72Gewiß, diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person auf Allahs Weg abgemüht haben, und diejenigen, die (jenen) Zuflucht gewährt und (ihnen) geholfen haben, sie sind einer des anderen Schutzherren. Zu denjenigen aber, die glauben und nicht ausgewandert sind, habt ihr kein Schutzverhältnis, bis sie auswandern. Wenn sie euch jedoch um der (euch gemeinsamen) Religion willen um Hilfe bitten, dann obliegt euch die Hilfe, außer gegen Leute, zwischen euch und denen ein Abkommen besteht. Und was ihr tut, sieht Allah wohl.