4 verses have
steht
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / Al-Anfaal (The Spoils of War)

8:45O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine Schar trefft, so steht fest und gedenkt Allahs häufig, auf daß es euch wohl ergehen möge!

8:67Es steht keinem Propheten zu, Gefangene zu haben, bis er (den Feind überall) im Land schwer niedergekämpft hat. Ihr wollt Glücksgüter des Diesseitigen, aber Allah will das Jenseits. Allah ist Allmächtig und Allweise.

8:72Gewiß, diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person auf Allahs Weg abgemüht haben, und diejenigen, die (jenen) Zuflucht gewährt und (ihnen) geholfen haben, sie sind einer des anderen Schutzherren. Zu denjenigen aber, die glauben und nicht ausgewandert sind, habt ihr kein Schutzverhältnis, bis sie auswandern. Wenn sie euch jedoch um der (euch gemeinsamen) Religion willen um Hilfe bitten, dann obliegt euch die Hilfe, außer gegen Leute, zwischen euch und denen ein Abkommen besteht. Und was ihr tut, sieht Allah wohl.

8:75Und diejenigen, die danach geglaubt haben und ausgewandert sind und sich mit euch abgemüht haben, sie gehören zu euch. Aber die Blutsverwandten stehen einander am nächsten; (dies steht) im Buch Allahs. Gewiß, Allah weiß über alles Bescheid.