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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / At-Tawba (The Repentance)

9:15und den Grimm in ihren Herzen vergehen lassen. Allah nimmt die Reue an, von wem Er will. Allah ist Allwissend und Allweise.

9:55So sollen dir weder ihr Besitz noch ihre Kinder gefallen. Allah will sie damit ja nur im diesseitigen Leben strafen, und (daß) ihre Seelen (im Tod) dahingehen, während sie ungläubig sind.

9:85Ihr Besitz und ihre Kinder sollen dir nicht gefallen. Allah will sie ja nur im Diesseits damit strafen, und (daß) ihre Seelen (im Tod) dahingehen, während sie ungläubig sind.

9:99Und unter den Wüstenarabern gibt es (aber auch) manche, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben und das, was sie (als Spende) ausgeben, als Mittel der Annäherung zu Allah ansehen, und (auch) die Gebete des Gesandten. Es ist sicherlich für sie ein Mittel der Annäherung (zu Allah). Allah wird sie in Seine Barmherzigkeit eingehen lassen. Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

9:115Nimmer wird Allah Leute in die Irre gehen lassen, nachdem Er sie rechtgeleitet hat, bis Er ihnen darüber Klarheit gegeben hat, wovor sie sich hüten sollen. Gewiß, Allah weiß über alles Bescheid.

9:120Es steht den Bewohnern von al-Madina und den Wüstenarabern in ihrer Umgebung nicht zu, hinter dem Gesandten Allahs zurückzubleiben und sich selbst (und ihr Leben) ihm vorzuziehen. Dies (ist), weil sie weder Durst noch Mühsal noch Hunger auf Allahs Weg trifft, noch sie einen Schritt unternehmen, der die Ungläubigen ergrimmen läßt, noch einem Feind etwas Schlimmes zufügen, ohne daß ihnen dafür eine rechtschaffene Tat aufgeschrieben würde. Gewiß, Allah läßt den Lohn der Gutes Tuenden nicht verlorengehen.