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in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / At-Tawba (The Repentance)

9:5Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf! Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann laßt sie ihres Weges ziehen! Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

9:17Es steht den Götzendienern nicht zu, Allahs Gebetsstätten zu bevölkern, wo sie gegen sich selbst Zeugnis ablegen durch den Unglauben. Deren Werke werden hinfällig, und im (Höllen)feuer werden sie ewig bleiben.

9:26Daraufhin sandte Allah Seine innere Ruhe auf Seinen Gesandten und auf die Gläubigen herab, und Er sandte Heerscharen, die ihr nicht saht, herab und strafte diejenigen, die ungläubig waren. Das war der Lohn der Ungläubigen.

9:42Wenn es um nahe Glücksgüter und eine mäßige Reise ginge, würden sie dir wahrlich folgen. Aber die Entfernung ist ihnen zu weit. Und dennoch werden sie bei Allah schwören: "Wenn wir (es) könnten, würden wir fürwahr mit euch hinausziehen." Dabei vernichteten sie sich selbst. Doch Allah weiß, daß sie wahrlich lügen.

9:46Wenn sie (wirklich) hätten hinausziehen wollen, hätten sie fürwahr Vorbereitungen dazu getroffen. Aber Allah war ihr Ausziehen zuwider, und so hielt Er sie zurück. Und es wurde gesagt: "So bleibt (daheim) mit denjenigen, die (daheim) sitzen bleiben!"

9:47Wenn sie mit euch hinausgezogen wären, hätten sie euch nur Verwirrung gebracht und wären unter euch fürwahr umhergelaufen im Trachten danach, euch der Versuchung auszusetzen. Und unter euch gibt es manche, die immer (wieder) auf sie horchen. Und Allah weiß über die Ungerechten Bescheid.

9:54Und nichts (anderes) verhindert, daß ihre Ausgaben von ihnen angenommen werden, als daß sie Allah und Seinen Gesandten verleugnen, sich nur schwerfällig zum Gebet begeben und nur widerwillig ausgeben.

9:55So sollen dir weder ihr Besitz noch ihre Kinder gefallen. Allah will sie damit ja nur im diesseitigen Leben strafen, und (daß) ihre Seelen (im Tod) dahingehen, während sie ungläubig sind.

9:57Wenn sie einen Zufluchtsort oder Höhlen oder (sonst) ein Schlupfloch fänden, würden sie sich wahrlich dorthin wenden, und zwar fluchtartig.

9:69(Es ist) wie mit denen, die vor euch waren. Sie hatten stärkere Kraft als ihr und mehr Besitz und Kinder. Sie genossen ihren Anteil, und dann habt ihr euren Anteil genossen, wie diejenigen, die vor euch waren, ihren Anteil genossen haben. Und ihr habt (schweifende) Gespräche geführt wie die Gespräche, die sie führten. Deren Werke werden im Diesseits und im Jenseits hinfällig. Das sind die Verlierer.

9:81Die Zurückgelassenen waren froh darüber, daß sie hinter Allahs Gesandtem (daheim) sitzen geblieben sind, und es war ihnen zuwider, sich mit ihrem Besitz und mit ihrer eigenen Person auf Allahs Weg abzumühen. Und sie sagten: "Rückt nicht in der Hitze aus!" Sag: Das Feuer der Hölle ist noch heißer; wenn sie (es doch) verstehen würden!

9:83Wenn Allah dich zu einem Teil von ihnen zurückkehren läßt und sie dich um Erlaubnis bitten, hinauszuziehen, dann sag: Ihr werdet niemals mit mir hinausziehen, und ihr werdet mit mir gegen keinen Feind kämpfen. Ihr seid (ja) das erste Mal damit zufrieden gewesen, (daheim) sitzen zu bleiben. Bleibt nun (daheim) sitzen mit denen, die zurückbleiben!

9:85Ihr Besitz und ihre Kinder sollen dir nicht gefallen. Allah will sie ja nur im Diesseits damit strafen, und (daß) ihre Seelen (im Tod) dahingehen, während sie ungläubig sind.

9:86Und wenn eine Sura (als Offenbarung) hinabgesandt wird: "Glaubt an Allah und müht euch (zusammen) mit Seinem Gesandten ab", (dann) bitten dich die Bemittelten unter ihnen um Erlaubnis und sagen: "Lasse uns mit denen (zusammen) sein, die (daheim) sitzen bleiben!"

9:108Stell dich niemals in ihr (zum Gebet) hin! Eine Gebetsstätte, die vom ersten Tag an auf die Gottesfurcht gegründet worden ist, hat wahrlich ein größeres Anrecht darauf, daß du dich in ihr hinstellst. In ihr sind Männer, die es lieben, sich zu reinigen. Und Allah liebt die sich Reinigenden.

9:120Es steht den Bewohnern von al-Madina und den Wüstenarabern in ihrer Umgebung nicht zu, hinter dem Gesandten Allahs zurückzubleiben und sich selbst (und ihr Leben) ihm vorzuziehen. Dies (ist), weil sie weder Durst noch Mühsal noch Hunger auf Allahs Weg trifft, noch sie einen Schritt unternehmen, der die Ungläubigen ergrimmen läßt, noch einem Feind etwas Schlimmes zufügen, ohne daß ihnen dafür eine rechtschaffene Tat aufgeschrieben würde. Gewiß, Allah läßt den Lohn der Gutes Tuenden nicht verlorengehen.

9:125Was aber diejenigen angeht, in deren Herzen Krankheit ist, so fügt sie ihrem Greuel noch (weiteren) Greuel hinzu, und sie sterben als Ungläubige.