6 verses have
steht
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / At-Tawba (The Repentance)

9:17Es steht den Götzendienern nicht zu, Allahs Gebetsstätten zu bevölkern, wo sie gegen sich selbst Zeugnis ablegen durch den Unglauben. Deren Werke werden hinfällig, und im (Höllen)feuer werden sie ewig bleiben.

9:32Sie wollen Allahs Licht mit ihren Mündern auslöschen. Aber Allah besteht darauf, Sein Licht doch zu vollenden, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist.

9:59Wenn sie doch mit dem zufrieden wären, was Allah und Sein Gesandter ihnen gewährten, und sagten: "Unsere Genüge ist Allah. Allah wird uns (etwas) von Seiner Huld gewähren und auch Sein Gesandter. Gewiß, nach Allah steht unser Begehren".

9:113Dem Propheten und denjenigen, die glauben, steht es nicht zu, für die Götzendiener um Vergebung zu bitten, auch wenn es Verwandte wären, nachdem es ihnen klargeworden ist, daß sie Insassen des Höllenbrandes sein werden.

9:120Es steht den Bewohnern von al-Madina und den Wüstenarabern in ihrer Umgebung nicht zu, hinter dem Gesandten Allahs zurückzubleiben und sich selbst (und ihr Leben) ihm vorzuziehen. Dies (ist), weil sie weder Durst noch Mühsal noch Hunger auf Allahs Weg trifft, noch sie einen Schritt unternehmen, der die Ungläubigen ergrimmen läßt, noch einem Feind etwas Schlimmes zufügen, ohne daß ihnen dafür eine rechtschaffene Tat aufgeschrieben würde. Gewiß, Allah läßt den Lohn der Gutes Tuenden nicht verlorengehen.

9:122Es steht den Gläubigen nicht zu, allesamt auszurücken. Wenn doch von jeder Gruppe von ihnen ein Teil ausrücken würde, um (mehr) von der Religion zu erlernen und um ihre Leute zu warnen, wenn sie zu ihnen zurückkehren, auf daß sie sich vorsehen mögen.